Ulm / Neu-Ulm
Mittwoch, 10. März 2010 16:40
Die Staatsanwaltschaft Ulm hat die Ermittlungen zum Waschmaschinen-Unfall im Oktober eingestellt.
Ein vierjähriger Junge hatte dabei seinen Arm verloren. Ein Sachverständiger hat herausgefunden, wieso die Maschine bei geöffneter Tür ansprang. Der Junge oder sein Bruder hatten den Sicherheitsschalter mit einem Bleistift heruntergedrückt. Ein technischer Defekt ist somit ausgeschlossen. Auch die Eltern des Jungen trifft keine Schuld an dem tragischen Unfall.