ADAC Fahrrad-Pannenhilfe ab Juni!

ADAC, Fahrrad-Pannenhilfe — © ADAC.de
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Jetzt auch für Fahrradfahrer!

Ab den 1. Juni bietet der ADAC für all seine Kunden eine Fahrrad-Pannenhilfe an. Mitglieder, die mit dem Fahrrad unterwegs sind und mit einer Panne liegen bleiben, wie zum Beispiel durch Reifen-, Ketten-, Brems- oder Akkuproblemen, können ab sofort den ADAC anrufen. Dieses Angebot zählt für alle Fahrradtypen (E-Bike, Pedelec, Lastenrad, Liegerad, Fahrradanhänger) und ist auch für minderjährige Kinder von Mitgliedern gültig.

Helfen werden euch die Gelben Engel. Das sind Fahrradfahrer in gelben Warnwesten, die mit einem Fahrrad zu euch kommen. Diese haben Reparaturkits dabei. Doch sollte euer Fahrrad vor Ort nicht reparierbar sein, wird ein Wagen gerufen, damit das Rad in die nächste Werkstatt gebracht werden kann.

"Wir wollen dem Mitglied die Weiterfahrt so rasch es geht ermöglichen und Unannehmlichkeiten ersparen", so Thomas Reynartz, Leiter der ADAC Pannenhilfe.

Wann kann ich die ADAC Fahrrad-Pannenhilfe nutzen und wann nicht?

Die ADAC Fahrrad-Pannenhilfe kann angerufen werden wenn:

  • Ihr euch in Deutschland befindet
  • Euer Fahrrad durch einen Unfall beschädigt wurde
  • Euer Fahrrad durch eine Panne nicht mehr fahrtüchtig ist
  • Der Akku von euer E-Bikes kaputt oder komplett entladen ist
  • Der Einsatzort für das ADAC Einsatzfahrzeug sicher und gemäß StVO erreichbar ist

Die ADAC Fahrrad-Pannenhilfe kann nicht angerufen werden wenn:

  • Ihr euer Fahrrad für die gewerbliche Personenbeförderung nutzt
  • Ihr euch außerhalb von Deutschland befindet
  • Ihr euer Fahrrad durch Fahrlässigkeit selbst beschädigt habt
  • Der Einsatzort für das ADAC Einsatzfahrzeug nicht sicher und gemäß StVO erreichbar ist
  • Euer Fahrrad entwendet wurde und ihr einen Heimtransport wünscht
DONAU 3 FM
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