15-Jähriger wegen Totschlags verurteilt

Jugendstrafe in Ulm

Im Fall des tödlichen Vorfalls in Ulm-Wiblingen wurde ein 15-Jähriger zu einer Jugendstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt.

Das Landgericht Ulm hat am 9. Oktober 2024 entschieden: Ein 15-Jähriger muss für sechseinhalb Jahre ins Gefängnis.

Nach insgesamt elf Verhandlungstagen, bei denen Zeugen und Sachverständige gehört wurden, sah die Kammer es als erwiesen an, dass der Jugendliche seine gleichaltrige Freundin im Dezember 2023 in einem Wald bei Ulm-Wiblingen erwürgt hat.

Tötung eingeräumt, verminderte Schuldfähigkeit angenommen

Der Jugendliche hatte bereits vor der Hauptverhandlung die Tat gestanden. Das Gericht ging davon aus, dass er unter Einfluss von Ecstasy stand und daher weniger Widerstandsfähigkeit gegen die Tat hatte. Die verminderte Schuldfähigkeit konnte nicht ausgeschlossen werden.

Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt erst 15 Jahre alt war, fand der Prozess seit Juli 2024 hinter verschlossenen Türen statt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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