Vor dem Landgericht Ulm wird am Mittwoch das Urteil nach dem schweren Messerangriff in einem Elektrofachmarkt erwartet. Angeklagt ist ein 30 Jahre alter Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Der letzte angesetzte Verhandlungstag begann laut Landgericht am Mittwochmorgen um 8.30 Uhr.
Mitarbeiter mit 15 Messerstichen lebensgefährlich verletzt
Der Angriff ereignete sich Mitte Januar 2026. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur soll der Angeklagte einen Mitarbeiter aus der Mobiltelefon-Abteilung mit insgesamt 15 Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Zwei weitere Mitarbeiter wurden ebenfalls verletzt. Täter und Opfer kannten sich nach bisherigen Erkenntnissen nicht.
Zum Prozessauftakt im Juli gestand der 30-Jährige die Tat. Über seinen Verteidiger ließ er erklären, aus „Frust, Wut und Verzweiflung“ gehandelt zu haben. Nach Angaben des SWR kann er sich den Aggressionsausbruch im Nachhinein selbst nicht erklären. Das Hauptopfer musste nach der Attacke lange im Krankenhaus behandelt werden und lag zwölf Tage im Koma.
Polizei schießt auf flüchtenden Angreifer
Nach der Tat flüchtete der Mann aus dem Geschäft. Polizeibeamte stellten ihn wenig später. Laut Anklage soll er anschließend mit dem Messer auf zwei Polizisten zugelaufen sein. Die Beamten schossen auf den 30-Jährigen und verletzten ihn schwer. Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft.
Das Landgericht muss nun darüber entscheiden, wie die Tat rechtlich zu bewerten ist. Laut der offiziellen Anklage geht es um versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie weitere versuchte gefährliche Körperverletzungen.
Angeklagter war bereits mehrfach verurteilt
Der aus Eritrea stammende Angeklagte war bereits vor der Tat mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und hatte mehrere Jahre im Gefängnis verbracht. Erst wenige Wochen vor dem Angriff im Elektrofachmarkt war er aus der Haft entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht.
Nach Angaben der dpa besitzt der Mann seit 2023 keinen Flüchtlingsstatus mehr. Eine Ausweisung war bereits 2024 beantragt worden. Eine Abschiebung nach Eritrea kam bislang nicht zustande.