15 Messerstiche im Elektrofachmarkt – Urteil in Ulm erwartet

Der Messerangriff in einem Ulmer Elektrofachmarkt hatte Anfang des Jahres für großes Aufsehen gesorgt. Ein 30-Jähriger hat gestanden, einen Mitarbeiter mit einem Messer lebensgefährlich verletzt zu haben. Am Mittwoch soll vor dem Landgericht Ulm das Urteil fallen.

Vor dem Landgericht Ulm wird am Mittwoch das Urteil nach dem schweren Messerangriff in einem Elektrofachmarkt erwartet. Angeklagt ist ein 30 Jahre alter Mann. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung vor. Der letzte angesetzte Verhandlungstag begann laut Landgericht am Mittwochmorgen um 8.30 Uhr.

Mitarbeiter mit 15 Messerstichen lebensgefährlich verletzt

Der Angriff ereignete sich Mitte Januar 2026. Nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur soll der Angeklagte einen Mitarbeiter aus der Mobiltelefon-Abteilung mit insgesamt 15 Messerstichen lebensgefährlich verletzt haben. Zwei weitere Mitarbeiter wurden ebenfalls verletzt. Täter und Opfer kannten sich nach bisherigen Erkenntnissen nicht.

Zum Prozessauftakt im Juli gestand der 30-Jährige die Tat. Über seinen Verteidiger ließ er erklären, aus „Frust, Wut und Verzweiflung“ gehandelt zu haben. Nach Angaben des SWR kann er sich den Aggressionsausbruch im Nachhinein selbst nicht erklären. Das Hauptopfer musste nach der Attacke lange im Krankenhaus behandelt werden und lag zwölf Tage im Koma.

Polizei schießt auf flüchtenden Angreifer

Nach der Tat flüchtete der Mann aus dem Geschäft. Polizeibeamte stellten ihn wenig später. Laut Anklage soll er anschließend mit dem Messer auf zwei Polizisten zugelaufen sein. Die Beamten schossen auf den 30-Jährigen und verletzten ihn schwer. Seit Januar sitzt er in Untersuchungshaft.

Das Landgericht muss nun darüber entscheiden, wie die Tat rechtlich zu bewerten ist. Laut der offiziellen Anklage geht es um versuchten Mord in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung sowie weitere versuchte gefährliche Körperverletzungen.

Angeklagter war bereits mehrfach verurteilt

Der aus Eritrea stammende Angeklagte war bereits vor der Tat mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten und hatte mehrere Jahre im Gefängnis verbracht. Erst wenige Wochen vor dem Angriff im Elektrofachmarkt war er aus der Haft entlassen worden und stand unter Führungsaufsicht.

Nach Angaben der dpa besitzt der Mann seit 2023 keinen Flüchtlingsstatus mehr. Eine Ausweisung war bereits 2024 beantragt worden. Eine Abschiebung nach Eritrea kam bislang nicht zustande.

Das könnte Dich auch interessieren

12.08.2026 Messerangriff in Ulm - Gericht ordnet Psychiatrie an Ein 30 Jahre alter Mann ist wegen eines Messerangriffs auf drei Beschäftigte eines Ulmer Elektrofachmarktes und zwei Polizisten vom Vorwurf des Mordes freigesprochen worden. Grund ist seine schwere psychische Erkrankung. Das Ulmer Landgericht verhängte jedoch seine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung «auf unbestimmte Zeit». Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann 11.08.2026 Urteil nach Brand im Requisitenlager des Theaters Ulm rechtskräftig Das Urteil gegen den Mann, der im Sommer 2025 das Requisitenlager des Theaters Ulm in Brand gesetzt hatte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des 42-Jährigen mit Beschluss vom 21. Juli 2026 als unbegründet verworfen. Das Landgericht Ulm hatte den Mann bereits am 25. März 2026 wegen Brandstiftung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren 04.08.2026 Messerattacke im Ulmer Media-Markt: Gericht prüft psychische Erkrankung des Angeklagten Im Prozess um die Messerattacke im Ulmer Media-Markt rückt der psychische Zustand des 30-jährigen Angeklagten in den Mittelpunkt. Wie die Südwest Presse berichtet, wird der Mann derzeit in der psychiatrischen Abteilung der Gefängnisklinik Hohenasperg behandelt. Dort soll bei ihm eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert worden sein. Für das Landgericht Ulm ist diese Information entscheidend: Es muss 28.07.2026 Arbeitsgericht Ulm: Gewerkschaft zieht Antrag gegen ZF-Betriebsratschef zurück Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) hat ihren Antrag gegen den Betriebsratsvorsitzenden des Autozulieferers ZF in Friedrichshafen, Achim Dietrich, laut Arbeitsgericht zurückgenommen. «Damit hat sich das Verfahren erledigt», sagte ein Sprecher des Arbeitsgerichts in Ulm. Die CGM wollte demnach erreichen, dass Dietrich sein Amt bis zu einer Entscheidung in einem möglichen Amtsenthebungsverfahren nicht mehr ausüben darf.