Ein 74-jähriger Ulmer muss 20 Euro Bußgeld zahlen, weil er Tauben in den Sedelhöfen gefüttert hat. Der Fall landete in der vergangenen Woche vor dem Amtsgericht Ulm. Ursprünglich waren 50 Euro fällig, vor Gericht wurden daraus 20 Euro.
Damit ist die Sache für den Rentner aber offenbar noch nicht erledigt: Laut Neu-Ulmer Zeitung will er weiter gegen das Urteil vorgehen.
Auslöser des Verfahrens waren Krümel, die der Mann in den Sedelhöfen auf den Boden geworfen hatte. Die wurden anschließend von Tauben gefressen.
Das Problem: In Ulm ist das Füttern von Tauben auf öffentlichen Straßen und Gehwegen sowie in Grün- und Erholungsanlagen verboten.
Die Stadt will mit dem Verbot unter anderem verhindern, dass sich die Taubenpopulation weiter vergrößert. Außerdem können Futterreste Ratten anlocken und für zusätzliche Verschmutzungen sorgen. Wer gegen das Fütterungsverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Seit Anfang 2026 hat die Stadt Ulm acht Verstöße gegen das Taubenfütterungsverbot registriert. Nicht jeder gemeldete oder festgestellte Fall führt automatisch zu einem Bußgeldverfahren.
Und bei dem 74-jährigen Ulmer beschäftigt das inzwischen das Gericht – und könnte noch weitergehen.