Trotz des schönen Wetters heißt es auch weiterhin: Schwaben bleibt zuhause. Daran halten sich auch die meisten, wie Polizeikontrollen zeigen.
Wenn dann aber doch jemand auffällt, dann sind es fast ausschließlich Jugendliche und junge Erwachsene, die die Regeln nicht befolgen, sagt die Polizei. Sie berichtet über folgende Fälle:
Kreis Biberach. In Eberhardzell musste die Polizei am Freitagabend eine Ansammlung mit 18 Menschen auflösen. In einem Gebäude waren zwei Familien aus anderen Landkreisen zu Gast. Die Polizei erhob zur Fertigung von Strafanzeigen die Personalien und verwies die Gastfamilien, die sich unwissend gezeigt hätten, des Hauses.
Unbelehrbar zeigte sich am frühen Samstag eine sechsköpfige Gruppe in Langenenslingen. Die Männer traf die Polizei gegen 00.45 Uhr zwischen Andelfingen und Pflummern an. Sie erhielten Platzverweise, worauf sie sich getrennt entfernten. Bereits vergangenen Sonntag waren dieselben sechs Männer in einer Gruppe zusammen und mussten von der Polizei getrennt werden.
Raum Heidenheim. Am Samstagmittag traf eine Polizeistreife an einer Schule in Heidenheim fünf junge Menschen an. Die hielten sich unerlaubt im Bereich einer Tischtennisplatte und eines Fußballplatzes auf. Auch sie erhielten Platzverweise und Anzeigen.
Gegen 20.15 Uhr traf die Polizei am Samstag in Königsbronn im Hartweg neun Personen an. Sie hatten sich bei einem Lagerfeuer versammelt. Nach entsprechenden Hinweisen zur Corona-Verordnung erhielten auch sie Platzverweise und Anzeigen.
Ein mutmaßliches Trinkgelage wurde der Polizei am Samstag gegen 22.15 Uhr bei einer Schule in Gerstetten gemeldet. Lediglich zwei Personen traf die Polizei dort an. Möglicherweise sind weitere Anwesende zuvor geflüchtet.
Ulm. Offensichtlich als „Witz“ empfanden drei Männer in Ulm eine Polizeikontrolle am Samstagmorgen. Sie hatten den Mindestabstand deutlich unterschritten. Bei der Kontrolle beleidigten sie die Polizisten, weshalb sie jetzt zusätzlich eine Strafanzeige erwartet.
Weitere Verstöße gegen den Mindestabstand bemerkte die Polizei am Freitagnachmittag in der Blaubeurer Straße. An Baumärkten hatten sich dort Menschenschlangen gebildet, die den erforderlichen Abstand nicht einhielten. Sie wurden durch Lautsprecherdurchsagen sensibilisiert und aufgefordert, sich an die Vorschriften zu halten. Die Polizei nahm außerdem Kontakt mit den anwesenden Verantwortlichen und dem Sicherheitspersonal auf.
Alb-Donau-Kreis. Auch in Öpfingen, Ehingen, Langenau und Schelklingen hielten sich meist junge Menschen nicht an den Mindestabstand. Auch gegen sie leitet die Polizei entsprechende Bußgeldverfahren ein.
Neu-Ulm. Anlässlich der Eindämmung der Corona-Pandemie wurde erneut die Einhaltung der erlassenen Verordnungen und insbesondere die Ausgangsbeschränkung durch die Polizeiinspektion Neu-Ulm kontrolliert. Bei der Koordinierung der momentanen Katastrophenschutzmaßnahmen spielt das Landratsamt Neu-Ulm für den Landkreis eine zentrale Rolle. Ausgerechnet der Parkplatz des Landratsamtes schien für drei Neu-Ulmer die geeignete Örtlichkeit für einen nicht betriebsnotwendigen Reifenwechsel an ihrem Pkw zu gewesen zu sein. Eine Polizeistreife wurde auf die Männer aufmerksam und stellte fest, dass sie sich ohne triftigen Grund außerhalb ihrer Wohnung aufhielten. Es wurden Bußgeldverfahren nach Verstößen nach dem Infektionsschutzgesetz eingeleitet.
Vöhringen. Am Sonntag. 05.04.2020, gegen 00.50 Uhr, wurde ein 18-jähriger Mann in der Bahnhofstr. mit seinem Fahrrad kontrolliert. Nach kurzer Flucht wurde der Mann in einem Garten festgestellt. Auf Vorhalt gab er an, auf dem Weg zu einem Freund zu sein, welcher Geburtstag hat. Nach einer kurzen Belehrung wurde der Mann nach Hause entlassen. Es wurde eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz gefertigt.
Weissenhorn. Am Vormittag des 04.04. konnte festgestellt werden, dass am Wochenmarkt in Weißenhorn Blumen verkauft wurden. Da dies keine Lebensmittel oder andere notwendige Güter im Sinne der Allgemeinverfügung darstellt, wurde der Weiterverkauf durch die Beamten der Polizeiinspektion Weißenhorn unterbunden, weiter müssen die Betreiber mit einer Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz rechnen.
Gegen 18:30 Uhr am Samstagabend konnten zwei Personen an einem Feldweg im Bereich Grafertshofen festgestellt werden. Beide saßen gemeinsam in einem Pkw und konnten den Beamten keinen triftigen Grund für ihren Aufenthalt glaubhaft machen. Beide erhalten nun eine Anzeige aufgrund des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Es konnte festgestellt werden, dass bereits am 30.03. gegen sie eine Anzeige aufgrund eines solchen Verstoßes erstellt wurde.
Senden. Am Samstagnachmittag wurde ein Pkw mit drei Personen besetzt, einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass die drei nicht aus einem Haushalt stammen und keinen triftigen Grund für die gemeinsame Fahrt angeben konnten. Alle drei erwartet nun eine Anzeige nach dem Infektionsschutzgesetz.
Am 04.04.2020 gegen 19:00 Uhr konnten durch eine Streife der Polizeistation Senden vier Personen in einem Innenhof festgestellt werden, welche gemeinsam an einem Tisch saßen und Alkohol tranken. Da hierbei weder der nötige Abstand eigehalten wurde, noch ein triftiger Grund für den Aufenthalt außerhalb ihrer Wohnräume bestand, erwartet die Männer nun eine Anzeige aufgrund der Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz.
Günzburg/Ichenhausen/Leipheim. Von Samstag, 04.04.2020, auf Sonntag, 05.04.2020, gab es im Dienstbereich der PI Günzburg insgesamt 24 Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung. Die Leute verließen ohne triftigen Grund ihre Wohnung und trafen sich draußen oder in der Wohnung, um gemeinsam mit Freunden und Bekannten die freie Zeit zu verbringen. Die von der Polizei festgestellten Personen erwartet nun ein Bußgeld.
Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die Corona-Regeln? Das haben wir hier für sie zusammengefasst.