Warnung vor falscher Post vom Amtsgericht

Vorsicht, wenn sie vermeintlich Post vom Ulmer Amtsgericht kriegen sollten. Es sind Trickbetrüger am Werk, davor warnt das baden-württembergische Justizministerium.




Demnach kursieren derzeit betrügerischen Gebührenrechnungen für Eintragungen im Handelsregister mit Überweisungsträgern, auf denen der Eindruck erweckt wird, sie stammten von Amtsgerichten. Wer auf die angegebene Kontoverbindung überweist, leistet jedoch nicht an die Justiz, sondern zahlt auf wechselnde, von Kriminellen für ihre Straftaten benutzte Konten. Bei der Staatsanwaltschaft Freiburg sind diesbezüglich Ermittlungsverfahren anhängig.

Trügerischer Absender

Die angeblich von einem Amtsgericht stammenden Gebührenrechnungen für Eintragungen im Handelsregister enthalten in Baden-Württemberg im Absenderfeld beispielsweise die Bezeichnung „Amtsgericht Freiburg“ oder „Amtsgericht Mannheim“. Daneben ist missbräuchlich der Bundesadler aufgedruckt.

Als Kontakt ist die Mailadresse vahi@amtsgericht.de angegeben, die teilweise auch leicht variiert wird. Als angeblicher Anlass wird eine Handelsregisterbezeichnung und eine Rechnung dazu angegeben. Der Betrag, zumeist um die 1000 Euro, soll innerhalb von drei Tagen zahlbar sein. Dafür ist dem Schreiben ein Überweisungsträger beigefügt.

Seit Wochen Fälle

In den vergangenen Wochen sind gehäuft immer wieder angeblich von Amtsgerichten ausgestellte, tatsächlich aber gefälschte Zahlungsaufforderungen mit Überweisungsträgern aufgetaucht. Hinweise darauf, dass es sich nicht um amtliche Schreiben handelt, sind insbesondere: Kontoverbindungen im Ausland oder wenn der Empfänger nicht die Landesoberkasse Baden-Württemberg ist.

Zudem sind zumeist auf den irreführenden Schreiben nicht die vollständigen Adressen oder aber teilweise der Bundesadler, der auf einem echten Schreiben baden-württembergischer Gerichte nicht abgedruckt wäre, vorhanden. Im Zweifelsfällen sollten Betroffenen zunächst beim jeweiligen Gericht nachfragen, bevor sie die vermeintliche Rechnung tatsächlich bezahlen.

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