2G-Regel im Donaustadion

Mit dem heutigen Mittwoch wurde in ganz Baden-Württemberg die Alarmstufe ausgerufen, was zu weiteren Einschränkungen führt in der Bekämpfung der Pandemie. Auch die Heimspiele des SSV Ulm 1846 Fussball im Donaustadion sind davon betroffen – Ab sofort gilt für die Zuschauer die 2G-Regel.



 

Ein negativer Test ist nicht mehr ausreichend, um die Spiele der Spatzen zu besuchen. Weiterhin ist beim Betreten des Donaustadions die bekannte Kontaktdatenerfassung via Luca-App notwendig.

Zutrittsvoraussetzungen sind:

  • Mit dem Zutritt ins Donaustadion erkennen die Ticketbesitzer die geltende AGB nebst Sonderbedingungen, die nachfolgenden gültigen Hygiene- und Verhaltensregeln sowie die Stadionordnung an
  • Alle Ticketinhaber sind zur Kontaktdatenabgabe verpflichtet um eine Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten

Anreise/Einlass:

  • Ticketinhabern wird empfohlen den kostenfreien Parkplatz P1 anzufahren oder den ÖPNV zu nutzen
  • Die 2G-Kontrollen erfolgen vor den Einlassschleusen bei den erkenntlichen Corona-Guards
  • Taschen, größer als DIN A4 Format können nicht mit ins Stadion genommen werden. Es bestehen keine Verwahrmöglichkeiten in und am Stadion
  • Das Mitführen von persönlichem Desinfektionsmittel ist bist zu einer Menge von 50 ml gestattet
  • Die Mitnahme von Speisen ist nicht gestattet
  • In der Warn- und Alarmstufe ist das Tragen eine medizinischen Mund-Nasen-Schutzes im gesamten Stadion während des gesamten Aufenthalts Pflicht
  • Ausgenommen von der Pflicht sind Kinder bis einschließlich 6 Jahren sowie Stadionbesucher, die über ein ärztliches Attest verfügen

 

Zutrittskontrolle:

  • Um Wartezeiten zu verkürzen sind als Dokumente bereits vor dem Einlass zur Kontrolle bereitzuhalten:
    • Gültiges Ticket
    • Amtliches Lichtbilddokument
    • 2G-Nachweis
      • Vollständig geimpft -> zweite Impfung mindestens 14 Tage alt, bei J&J eine Impfung mindestens 14 Tage alt -> PCR-Genesen-Nachweis älter als 6 Monate + eine Impfung mindestens 14 Tage alt
      • Genesenen -> PCR-Genesene-Nachweis mindestens 28 Tage und maximal 6 Monate alt

 

Nachweiserbringung:

  • In digitaler Form per luca-App, CoronaWarnApp, CovPass
  • Papierform in Ausnahmefällen -> Kontrolle dauert länger
  • Ausnahmen von der 2G-Regel gelten ausschließlich für Personen die aus medizinischen-gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Hier ist ein aussagekräftiges, ärtzliches Attest sowie ein negativer tagesaktueller Antigen-Schnelltest einer zertifizierten Stelle vorzulegen
  • Kinder bis einschließlich fünf Jahre sowie sechs- und siebenjährige Kinder die noch nicht eingeschult sind, sind von der Nachweispflicht befreit
  • Bei Kindern und Jugendlichen die die Schule (auch berufliche Schulen) besuchen reicht als Nachweis ein Dokument, welches den Schülerstatus bestätigt
  • Sollte ein solcher Nachweis nicht möglich sein, kann dieser auch aufgrund des nachgewiesenen Alters (Ausweisdokument) oder, in absoluten Ausnahmefällen, durch das äußere Erscheinungsbild erbracht werden
  • Die Schülerregelung gilt auch in der Ferienzeit

 

Hygiene:

  • In der ALARMSTUFE gilt die Empfehlung, auf ausreichend Abstand (wo möglich) zu achten (außer auf den Tribünenplätzen)
  • In der ALARMSTUFE ist das Tragen eines medizinischen Mund-Nasenschutzes während des gesamten Aufenthaltes, auch am Platz, im Donaustadion Pflicht!
  • Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder unter 6 Jahren sowie Stadionbesucher, die über ein entsprechendes Attest verfügen
  • Die Maskenpflicht in der ALARMSTUFE ist vor allem in Bereichen, in denen Abstände nicht dauerhaft eingehalten werden können (Kioske, WC, beim Ein- und Auslass) einzuhalten (außer während des Verzehrs)
  • Das Mitführen von persönlichem Desinfektionsmittel bis 50ml ist gestattet
  • Der auf dem jeweiligen Ticket ausgewiesene Sitzplatz oder Stehplatz Block ist verbindlich einzunehmen. Ein Wechseln der Sitzplätze, bzw. Stehblöcke ist nicht gestattet
  • Vermeiden Sie Toilettengänge direkt vor Anpfiff, in der Halbzeit sowie mit Abpfiff, um Warteschlangen zu vermeiden
  • Die allgemein bekannten Hygieneregeln (Händewaschen, Niesetikette, etc.) sind einzuhalten

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