4,5 Jahre Haft nach tödlichem Streit im Schrebergarten

Landgericht Ulm hat Urteil gefällt

Im Ulmer Prozess um einen tödlichen Streit in einem Schrebergarten ist das Urteil gefallen.

Der 45-jährige Angeklagte muss wegen vorsätzlichen Vollrauschs zu viereinhalb Jahren in Haft. Die Anklage hatte eine längere Haftstrafe wegen Totschlags gefordert.

Der Mann hatte im letzten Herbst nach einem zweitägigen Gelage im Vollsuff einen Kumpanen totgeprügelt. Der Angeklagte hatte sich damals selbst gestellt.

Das könnte Dich auch interessieren

21.01.2025 Ulm – Staatsanwalt sieht weiterhin versuchten Totschlag Den gewaltsamen Angriff eines 41-jährigen Mannes im Mai auf seine Partnerin sieht der Staatsanwalt in seinem Plädoyer als versuchten Totschlag. Der Verteidiger ist dagegen fest davon überzeugt, dass die mindestens sieben Schläge gegen den Kopf eine gefährliche Körperverletzung sind. Das Urteil vor dem Ulmer Landgericht soll am Freitag fallen. Tatablauf und Ermittlungen Verhandelt wird seit 17.12.2024 Ulm: Urteil nach Attacke auf Lehrer erwartet Im Prozess um den Angriff auf einen Lehrer wird am Mittwoch (13.00 Uhr) am Landgericht Ulm das Urteil gegen einen früheren Schüler erwartet. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 23-Jährigen versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor. Der junge Mann war zwei Tage vor der geplanten Urteilsverkündung aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Gericht hat den Haftbefehl aufgehoben, weil es 17.12.2024 Haftstrafe nach versuchtem Mord an Mutter in Munderkingen Das Landgericht Ulm hat einen 63-jährigen Angeklagten zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die Richter sind überzeugt, dass der Mann im April dieses Jahres in der Wohnung seiner 91-jährigen Mutter in Munderkingen ein Feuer gelegt hat, um sie und sich selbst umzubringen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mordabsicht durch Küchenbrand Der Angeklagte soll einen Topf 13.12.2024 Eselsberg-Mörder in Psychiatrie eingewiesen Der 55-jährige Mann, der im März im Wahn seinen Nachbarn mit einem Messer tötete sowie dessen Ehefrau und Tochter schwer verletzte, muss in die Psychiatrie. Das Ulmer Landgericht sah es als erwiesen an, dass der geständige Täter in einem akuten Schub von Schizophrenie handelte und schuldunfähig war. Die Tat und ihre Umstände Schon zu Prozessauftakt