Ein heute 23-Jähriger aus dem Landkreis Günzburg hat über den Messengerdienst WhatsApp Nazisymbole versendet. Bilder, wie ein mit einem Hakenkreuz dekoriertes Katapult mit einem schwarzen Kind. Der Titel dazu: „Dreckschleuder“, schreibt die Günzburger Zeitung. „Als ich die Bilder verschickte, war mir nicht klar, dass ich damit Menschen verletzen könnte“, so der Angeklagte.
Die Versendung der volksverhetzenden Bilder sei vergangenen Jahres in einer Jugendhütte geschehen, wo auch, laut des Verteidiger Markus Neumann (Günzburg), Alkohol geflossen sei. Drei Bilder seien verschickt worden, die unter Volksverhetzung fallen. Wie Günzburger Zeitung berichtet, läge keine rechtsradikale Gesinnung bei dem Angeklagten vor. Deshalb wäre eine Einstellung des Verfahrens für den Verteidiger Markus Neumann (Günzburg) auch denkbar gewesen. Die Staatsanwaltschaft hingegen forderte einen Strafbefehl von 135 Tagessätzen, was für den bis dahin unbescholtenen jungen Mann eine Vorstrafe bedeuten würde. In Deutschland gilt man umgangssprachlich als vorbestraft, wenn ein Eintrag im Führungszeugnis vorgenommen wird. Das ist der Fall, wenn das Strafregister über eine Verurteilung erhält und eine Geldstrafe über 90 Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe über drei Monate vorliegt.
Das Gericht entschied, so die Günzburger Zeitung, eine Strafe von 90 Tagessätze zu 50 Euro zu verhängen, was 4500 Euro entspricht. Damit liegt das Strafurteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Richter Kramer betonte jedoch gegenüber der Günzburger Zeitung, dass die Geldstrafe der letzte Warnschuss sei.