Ehingen: Angeklagte akzeptieren Strafbefehle

Gerüstunfall in Schelklingen

Im Ehinger Prozess um den tödlichen Gerüstunfall im Zementwerk Schelklingen haben drei der Angeklagten ihre Strafe akzeptiert.

Zwei Arbeiter starben 2018 beim Einsturz eines 40 Meter hohen Baugerüsts. Es ging um fahrlässige Tötung. Die drei angeklagten Arbeiter haben ihre Strafbefehle und die passende Geldstrafe angenommen. Offen ist weiterhin, warum das Gerüst kollabierte.

2018 war bei Sanierungsarbeiten an einem Ofen des Zementwerks ein 40 Meter hohes Baugerüst eingestürzt. Vier der sechs Beschäftigten auf dem Gerüst konnten sich retten. Ein 20- und ein 40-Jähriger starben.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft waren damals zwei Firmen an dem Unglück beteiligt. Demnach stellte eine Firma das Baugerüst nicht ordnungsgemäß auf. Mitarbeitende der zweiten Firma hätten ihre Mitarbeiter auf das Gerüst geschickt, obwohl sie wussten, dass dieses nicht sicher war.

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