Sechs Verhandlungstage, 15 Zeugen sowie ein psychiatrischer Gutachter – so ist der Verlauf des Prozesses vor dem Ulmer Landgericht.
Im November 2022 soll der 32-jährige Angeklagte in einem Sauna-Club in Ulm, also ein Bordell, in dem es auch Wellness-Angebote gibt, einen 33-jährigen und einen 22-jährigen Besucher aufgefordert haben, den Club zu verlassen, da diesen eine Woche zuvor von dem 32-jährigen Angeklagten ein Hausverbot erteilt worden sein soll.
Um der Aufforderung Nachdruck zu verleihen, soll der 32-jährige Angeklagte dem 22-jährigen Besucher mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben. Die beiden Besucher sollen daraufhin den Club verlassen und sich zum Parkplatz begeben haben.
In der Zwischenzeit soll sich auch der 32-jährige Angeklagte gemeinsam mit dem 33-jährigen Angeklagten zum Parkplatz begeben haben. Sie sollen – der 33-jährige Angeklagte mit einem Hammer, der 32-jährige Angeklagte mit einem Klappmesser bewaffnet – auf den 33-Jährigen und den 22-Jährigen zugelaufen sein. Dem 22-Jährigen soll es gelungen sein, sich in ein Fahrzeug zu retten, während der 33-Jährige nicht schnell genug habe reagieren können.
Auf den 33-Jährigen sollen die beiden Angeklagten zunächst mit Fäusten eingeschlagen haben. Im weiteren Verlauf soll der 33-jährige Angeklagte den 33-jährigen Besucher mehrfach mit dem Hammer auf den Rücken geschlagen und der 32-jährige Angeklagte vier Mal auf diesen eingestochen haben.
Der 33-jährige Besucher soll vier Stichverletzungen erlitten haben, wobei einer der Stiche die Lunge teilweise perforiert haben soll. Die beiden Angeklagten sollen schließlich mit einem Fahrzeug die Tatörtlichkeit verlassen haben. Der 33-Jährige soll von dem 22-Jährigen und einem Arbeitskollegen in eine Klinik gefahren worden sein.
Rechtlich wird den beiden Angeklagten gefährliche Körperverletzung in Tateinheit mit Bedrohung vorgeworfen, dem 32-jährigen Angeklagten zudem tatmehrheitlich hierzu vorsätzliche Körperverletzung. Die beiden Angeklagten befinden sich in Untersuchungshaft.