Vor 70 Jahren, am 20. Dezember 1955, schloss die Bundesrepublik Deutschland mit Italien das erste Anwerbeabkommen zur Gewinnung ausländischer Arbeitskräfte. In den darauffolgenden Jahren folgten weitere Abkommen, unter anderem mit der Türkei, Jugoslawien, Spanien und weiteren Mittelmeeranrainerstaaten. Dieses historische Ereignis prägt Berichterstattung und Feuilletons aller großen Zeitungen – für viele ein Gänsehautmoment.
Auch in Ulm kamen zahlreiche Arbeitsmigrant/-innen an. Was ursprünglich als zeitlich begrenzte Arbeitsmigration gedacht war, wurde für viele zu einem dauerhaften Lebensweg. Sie arbeiteten, lebten und blieben in der Stadt. Ulm wurde für sie Heimat, ihre Kinder und Enkel sind heute selbstverständlicher Teil der städtischen Gesellschaft und prägen das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Leben der Stadt.
Der Internationale Ausschuss der Stadt Ulm hat nun einen Antrag eingereicht, einen öffentlichen Ort zu Ehren dieser ersten Generation der Gastarbeiter/-innen zu benennen. Damit sollen ihre Leistungen, Entbehrungen und ihr Durchhaltevermögen sichtbar gewürdigt werden. Vorgeschlagen wird ein Platz, eine Straße oder ein Park als Erinnerungsort, der an die Bedeutung dieser Menschen für Ulm erinnert und den Zusammenhalt der Stadtgesellschaft stärkt.
Der Internationale Ausschuss betont: Gerade in der vorweihnachtlichen Zeit, einer Zeit der Erinnerung, Dankbarkeit und des Miteinanders, ist das Anliegen zum 70. Jahrestag des ersten Anwerbeabkommens von besonderer Bedeutung.
Bekommt Ulm also einen Platz zu Ehren seiner Gastarbeiter? Eine Antwort aus dem Rathaus steht noch aus.