Abgefahrene Reifen: Strafe für Autofahrer und Halterin

Polizei kontrolliert Fahrzeug in Laupheim

Abgefahrene Reifen und kein Gurt – und sowas fährt auf unseren Straßen herum? Polizei greift in Laupheim ein.

Ein 36-Jähriger wurde am Dienstag in der Ulmer Straße in Laupheim (Kreis Biberach) angehalten. Dabei entdeckte die Polizei gleich mehrere Verstöße: Kein angelegter Sicherheitsgurt und völlig abgenutzte Vorderreifen.

Die Vorderreifen des Nissan waren so stark abgenutzt, dass das Metallgewebe sichtbar war. Solch gefährliche Reifen stellen nicht nur eine Gefahr für den Fahrer, sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer dar.

Fahrer und Halterin angezeigt

Der Fahrer kassierte ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Auch die 31-jährige Halterin des Fahrzeugs wurde angezeigt. Sie hätte die Fahrt in diesem Zustand nicht zulassen dürfen.

Zusätzlich erhielt die Halterin einen Mängelbericht. Sie muss das Fahrzeug schnellstmöglich in Stand setzen und den Zustand von einer offiziellen Stelle überprüfen lassen. Für die Reifen ist ein weiteres Bußgeld von 75 Euro und ein Punkt in Flensburg fällig.

Mindestens 1,6 Millimeter Profil vorgeschrieben

Laut Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) müssen Reifen mindestens 1,6 Millimeter Profiltiefe aufweisen. Abgefahrene Reifen erhöhen das Unfallrisiko, da das Fahrzeug bei Nässe oder Glätte an Haftung verliert.

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