In Heidenheim gilt in bestimmten Bereichen auch an Silvester und Neujahr ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Betroffen sind unter anderem das Schloss Hellenstein sowie die Fußgängerzonen rund um An der Stadtmauer, Hintere Gasse und Hauptstraße.
Das Verbot erstreckt sich zudem auf die Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – wie Raketen, Böller oder Fontänen – dürfen nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Ausnahmen gelten für Personen mit einer amtlichen Erlaubnis und einem Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz.
Die Stadt Heidenheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der Regeln, um Unfälle und Brände zu vermeiden und ein sicheres Silvester für alle zu gewährleisten.