Achtung: Abbrennverbot für Feuerwerkskörper in Heidenheim und Biberach

Prosit!

In Heidenheim gilt in bestimmten Bereichen wie Schloss Hellenstein und den Fußgängerzonen ein Abbrennverbot für Feuerwerk – auch an Silvester und Neujahr! Auch in Biberach wird das Verbot ausgesprochen.

In Heidenheim gilt in bestimmten Bereichen auch an Silvester und Neujahr ein Abbrennverbot für Feuerwerkskörper. Das Verbot gilt in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Heimen und brandgefährdeten Gebäuden. Betroffen sind unter anderem das Schloss Hellenstein sowie die Fußgängerzonen rund um An der Stadtmauer, Hintere Gasse und Hauptstraße.

Das Verbot erstreckt sich zudem auf die Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandgefährdeten Gebäuden.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2 – wie Raketen, Böller oder Fontänen – dürfen nur von Personen ab 18 Jahren abgebrannt werden. Ausnahmen gelten für Personen mit einer amtlichen Erlaubnis und einem Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz.

Die Stadt Heidenheim bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Beachtung der Regeln, um Unfälle und Brände zu vermeiden und ein sicheres Silvester für alle zu gewährleisten.

Biberach zieht nach

Auch in der Stadt Biberach gilt dasselbe Verbot. Besonders der Marktplatz ist in der Silvesternacht ein beliebter Treffpunkt zum Böllern, das birgt aber Risiken für die nahen, leicht brennbaren Fachwerkhäuser.

Die Stadt Biberach bittet außerdem um Unterstützung bei der Entsorgung: Bei Feuerwerken fallen große Mengen Abfall an, der richtig entsorgt werden muss. Pyrotechnische Reste, Feuerwerksbatterien und andere Feuerwerkskörper dürfen erst dann in die Restmülltonne gegeben werden, wenn sie vollständig abgekühlt sind, um Brandgefahr zu vermeiden. Die Holzstäbe von Feuerwerksraketen können im Recyclingzentrum als Altholz abgegeben werden. Unterstützung bei der richtigen Mülltrennung bietet das Abfall-ABC in der Abfall App Biberach, das für über 1.000 Abfall- und Wertstoffe den passenden Entsorgungsweg aufzeigt.

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