Nachdem im Trinkwasser bakterielle Verunreinigungen festgestellt wurden, hat das Gesundheitsamt des Kreises Biberach das Abkochgebot erlassen. Das Trinkwasser darf im Moment nur abgekocht getrunken werden. Das gilt auch für die Zubereitung von Nahrung, fürs Zähne putzen oder zum Reinigen offener Wunden. Das Leitungswasser kann für die Toilettenspülung oder andere Zwecke ohne Einschränkung genutzt werden. Für Aquarien ist gechlortes Wasser ungeeignet.
Die bakterielle Verunreinigung war bei einer Routine-Kontrolle festgestellt worden. Die Ursachen-Suche läuft. Das Abkochgebot gilt solange, bis die Leitungen mit Chor durchgespült wurden und eine wirksame Konzentration im Netz vorliegt. Die Betroffenen werden darüber entsprechend informiert.