Alb-Donau-Kreis: "Biologisch abbaubare" Biomüll-Tüten nicht mehr erlaubt

Keine Folien in der Biotonne

Seit Jahresbeginn sind auch im Alb-Donau-Kreis Biomüll-Tüten aus Biofolie nicht mehr in der Biotonne erlaubt. Auch wenn sie als "biologisch abbaubar" oder "aus nachwachsenden Rohstoffen" ausgezeichnet sind.

Hintergrund: Die sogenannten BAW-Beutel (aus biologisch abbaubaren Werkstoffen) sind zwar laut Bioabfallverordnung des Landes noch zulässig. In der Praxis bereiten sie jedoch große Probleme in den Bioabfall-Vergärungsanlagen, weshalb immer mehr Kommunen ihre Verwendung in der Biotonne nicht mehr erlauben. Seit dem 01. Januar zählt auch der Alb-Donau-Kreis dazu.

Das Problem an Biomüll-Tüten

In den Vergärungsanlagen werden Störstoffe aus dem Biomüll entfernt. Das Problem? Die Folien können nicht von normalem Plastik unterschieden werden und werden entweder von den Anlagen stark zerkleinert, was zu Mikroplastik im Kompost führen kann, oder sie werden nur grob angerissen und landen mitsamt Inhalt in der Verbrennung.

Bleibt die Folie im Bioabfall, ergibt sich das nächste Problem: „Biologisch abbaubare“ Biobeutel können während der kurzen Zeit in der Vergärungsanlage nicht abgebaut werden, die Beutel sind nur unter Laborbedingungen kompostierbar.

Was kann ich stattdessen verwenden?

Die Abfallwirtschaft des Alb-Donau-Kreises empfiehlt die Verwendung von Papiertüten. Die reißfesten Papiertüten im Biomüll sind aus speziellem Papier, das sich in den Kompostwerken ohne Probleme zersetzt. Auch Zeitungspapier, Bäckertüten oder ähnliches sind ebenfalls geeignet.

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