Alb-Donau-Kreis: Inzidenz unter 35 - weitere Lockerungen

Die 7-Tage-Inzidenz im Alb-Donau-Kreis liegt jetzt seit fünf Tagen unter 35. Damit wird morgen, am Freitag, den 11. Juni 2021, weiter gelockert.




Mit einer aktuellen Inzidenz unter 35 an fünf Tagen hintereinander hat der Alb-Donau-Kreis die niedrigste Stufe des Öffnungskonzeptes des Landes Bden-Württemberg erreicht. Ab morgen darf deshalb privat im Gastgewerbe mit 50 Personen innen und außen gefeiert werden, getanzt werden darf aber noch nicht.

Sie müssen sich dann auch nicht mehr für die Außengastronomie, für Veranstaltungen oder fürs Freibad vorab testen lassen. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Die Lockerungen

Überschreitet der Alb-Donau-Kreis an drei Tagen in Folge eine 7-Tage-Inzidenz von 35, müssen diese Lockerungen zurückgenommen werden.

Maskenpflicht bleibt bestehen

Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Das Eintreten in diese Öffnungsstufe hat auch keine weiteren Auswirkungen auf die Kontaktbeschränkungen.

Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind nach wie vor auf maximal zehn Personen aus drei Haushalten beschränkt. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Auch Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt. Zusätzlich dürfen bis zu fünf weitere Kinder bis einschl. 13 Jahre aus beliebig vielen Haushalten hinzukommen.

Die detaillierten Öffnungsbestimmungen finden Sie hier.

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