Im gesamten Alb-Donau-Kreis darf ab Montag, 27. Juli, kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern entnommen werden. Das Verbot gilt damit nicht mehr nur für Flüsse, Bäche und Quellen, sondern auch für Seen, Weiher und Tümpel. Die Regelung läuft zunächst bis zum 31. August.
Seit Mitte Juni ist die Wasserentnahme aus Fließgewässern und Quellen im Landkreis bereits stark eingeschränkt. Weil deshalb offenbar zunehmend Wasser aus stehenden Gewässern geholt wurde, sind inzwischen auch dort die Wasserstände deutlich gesunken.
Grund dafür ist die seit Monaten anhaltende Trockenheit. Die Regenfälle und Gewitter der vergangenen Woche haben die Lage nur kurz verbessert. Viele Flüsse und Bäche im Landkreis führen weiterhin sehr wenig Wasser.
Weniger Wasser führt dazu, dass sich Gewässer schneller erwärmen und der Sauerstoffgehalt sinkt. Das kann unter anderem Fische, Muscheln, Amphibien und Wasserpflanzen belasten. Mit dem ausgeweiteten Verbot sollen weitere Schäden verhindert werden.
Wasser mit einfachen Handgefäßen zu schöpfen, bleibt erlaubt. Auch Tiere dürfen weiterhin an den Gewässern getränkt werden. In besonderen Härtefällen kann beim Landratsamt eine Ausnahme beantragt werden.
Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Laut Landratsamt sind Strafen von bis zu 100.000 Euro möglich.