Seit dem 1. September darf auch am Berliner Hauptbahnhof, in Berlin-Gesundbrunnen sowie an den Bahnhöfen in Kiel und Braunschweig kein Alkohol mehr getrunken werden. Damit setzt die Deutsche Bahn ihr angekündigtes bundesweites Verbot schrittweise um. Mehr als 30 Stationen waren bereits zuvor alkoholfrei.
Spätestens ab dem 15. Oktober soll das Alkoholkonsumverbot an allen rund 5.400 Bahnhöfen der Deutschen Bahn gelten. Damit sind künftig auch die Bahnhöfe in Ulm, Biberach, Heidenheim oder Memmingen betroffen.
Ein Bahnhof in der DONAU 3 FM-Region ist schon weiter: In Günzburg gilt schon ein vollständiges Alkoholkonsumverbot. Der Bahnhof wird von der Deutschen Bahn auf ihrer aktuellen Liste der Stationen mit komplettem Verbot ausdrücklich aufgeführt.
An Bahnhöfen ohne vollständiges Verbot gilt aktuell weiterhin die allgemeine Hausordnung der Bahn. Sie untersagt schon jetzt übermäßigen Alkoholkonsum auf dem gesamten Bahnhofsgelände.
Das neue Verbot bedeutet nicht, dass Reisende grundsätzlich keinen Alkohol mehr dabeihaben dürfen. Verschlossene Flaschen und Dosen dürfen weiterhin mitgenommen werden. Auch Geschäfte und gastronomische Bereiche am Bahnhof, in denen Alkohol verkauft oder ausgeschenkt wird, sind vom Verbot ausgenommen.
Wer trotz des Verbots am Bahnhof Alkohol trinkt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Bei wiederholten Verstößen kann die Deutsche Bahn ein Hausverbot aussprechen. Mit der bundesweiten Regel will der Konzern nach eigenen Angaben die Sicherheit für Reisende und Mitarbeiter erhöhen und für weniger Müll an den Bahnhöfen sorgen.