Alle eingereichten Vorschläge für die Landratswahl wurden zugelassen

Eine Kandidatin und vier Kandidaten treten am 14. Januar 2024 zur Wahl an

Für die Landratswahl am 14. Januar 2024 im Kreis Neu-Ulm wurden alle fünf eingereichten Wahlvorschläge zugelassen.

Das hat der Kreiswahlausschuss, nach Prüfung der Vorschläge, in seiner heutigen Sitzung am 05. Dezember 2023 einstimmig beschlossen.

Damit treten bei der Landratswahl am 14. Januar folgende Kandidatin und Kandidaten an:

Der bisherige Landrat Thorsten Freudenberger ist am 8. Oktober 2023 zum Abgeordneten des Bayerischen Landtages gewählt worden, weshalb Neuwahlen für seine Nachfolge erforderlich sind.

Ca. 137.500 Wahlberechtigte

Gewählt wird im gesamten Kreis Neu-Ulm. Im Kreis Neu-Ulm sind nach derzeitigem Stand ca. 137.500 Bürger wahlberechtigt. Wahlberechtigt sind am 14. Januar alle Deutschen sowie Bürger der Europäischen Union, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und zum Zeitpunkt der Wahl zumindest seit zwei Monaten im Kreis Neu-Ulm ihren Lebensmittelpunkt haben.

Die Landratswahl erklärt

Bei der Wahl des Landrats hat jeder Wähler eine Stimme. Bei der Landratswahl ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Erreicht keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, findet am zweiten Sonntag nach dem ersten Wahltag eine Stichwahl unter den beiden Personen statt, die im ersten Wahlgang die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben. Termin für die Stichwahl wäre dann Sonntag, 28. Januar 2024.

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