Amtsgericht Günzburg: Freispruch für Pfarrer

Freispruch von sexueller Nötigung

Das Amtsgericht Günzburg hat einen Geistlichen vom Vorwurf der sexuellen Nötigung freigesprochen. Ihm konnte die Tat nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Der Pfarrer soll vor fünf Jahren im Pfarrhaus eine Frau an den Brüsten angefasst und ihr in den Schritt gefasst haben. Der 83-jährige Angeklagte hatte die Tat stets bestritten. In seiner Urteilsbegründung begründete der Richter den Freispruch mit der Unschulds-Vermutung. Zu viele Fragen seien offengeblieben, die Tat ließe sich nicht zweifelsfrei nachweisen, daher der Freispruch.

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