Anklage gegen 24-jährigen wegen Mordes an Arbeitskollegen

Gegen einen 24 Jahre alten Mann aus dem Alb-Donau-Kreis hat die Staatsanwaltschaft Ulm Anklage zur Schwurgerichtskammer des Landgerichts Ulm wegen Mordes erhoben.




Der Angeschuldigte steht im dringenden Verdacht, am Vormittag des 24.06.2021 im Produktionsbereich eines in Munderkingen ansässigen Unternehmens seinen nichtsahnenden 54 Jahre alten Arbeitskollegen von hinten angegriffen und mittels zahlreicher Messerstiche in den Bereich des Halses und der Brust getötet zu haben. Einer der neun nachweislich erfolgten Stiche in den Körper des Geschädigten drang tief durch das Brustbein in den Herzbeutel des 54-Jährigen ein, was zu einem massiven Blutaustritt und in der Folge zu einem Herzversagen führte. Das Opfer verstarb kurze Zeit später an dieser Stichverletzung an Ort und Stelle.

Mordmerkmal: Heimtücke?

Die Anklagebehörde geht von dem Mordmerkmal der Heimtücke aus, da sich der Angeschuldigte seinem Opfer von hinten genähert und dessen Wehr- und Arglosigkeit ausgenutzt habe. Aus welchem Motiv heraus der Angeschuldigte gehandelt hatte, blieb trotz umfangreicher Ermittlungen bislang unklar. Bereits wenige Tage nach der Tat wurde ein psychiatrisches Sachverständigengutachten zur Frage der Schuldfähigkeit des Angeschuldigten in Auftrag gegeben, welches noch nicht fertiggestellt ist.

24-Jähriger schweigt bislang

Der Angeschuldigte, der sich seit der Tat in Untersuchungshaft befindet, macht bislang von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Im Falle einer der Anklage folgenden Verurteilung droht ihm eine lebenslange Haftstrafe.

 

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