Neu-Ulm: Förderung für Menschen mit Behinderung jetzt beantragen

Die Landkreis Neu-Ulm und die Franz und Gertrud-Mück-Stiftung fördert seit 30 Jahren Menschen mit Behinderung aus dem Kreis Neu-Ulm – und ruft jetzt wieder auf, Anträge einzureichen.




Die Landkreis Neu-Ulm und die Franz und Gertrud-Mück-Stiftung fördert seit 30 Jahren Menschen mit Behinderung aus dem Kreis Neu-Ulm – und ruft jetzt wieder auf, Anträge einzureichen. Gefördert werden können zum Beispiel Existenzgründungen, Ausbildungen oder auch Zuwendungen zum Lebensunterhalt. Antragsschluss ist Mitte Oktober, geprüft wird Ende des Jahres. Die Auszahlung erfolgt dann Anfang 2022. Insgesamt stehen diesmal rund 25.000 Euro zur Verfügung.

Franz und Gertrud Mück haben nach ihrem Tod den größten Teil ihres Vermögens in diese Stiftung fließen lassen. Der Landkreis Neu-Ulm vertritt und verwaltet die Stiftung und nimmt nun bis zum 15. Oktober Anträge für eine Förderung entgegen.

Bereits in den vergangenen Jahren konnte die Stiftung zahlreichen Menschen mit Behinderung helfen. Im letzten Jahr konnten 94 Personen damit finanziell unterstützt werden.

Was kann alles gefördert werden?

Förderbar sind folgende Punkte:

Es werden ausschließlich Menschen mit körperlichen Behinderungen und bedürftige Schwerbehinderte aus dem Landkreis Neu-Ulm gefördert. Welcher Antrag in welcher Höhe gefördert wird, werde nach einer Prüfung der Anträge Ende des Jahres entschieden. Die Auszahlung des entsprechenden Betrags folgt dann Anfang des Jahres 2022. Insgesamt stehen für dieses Jahr rund 25.000 Euro zur Verfügung.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Finanzen Neu-Ulm unter 0731/70 40 – 13107 oder – 13100 oder per E-Mail an theresa.wagner@lra.neu-ulm.de  beziehungsweise dominic.tausend@lra.neu-ulm.de.

Hier gehts zum Förderantrag.

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