Anwohnerparken: Städte dürfen erhöhen

Für Anwohner dürfte das Parken in Städten im Südwesten demnächst vielerorts deutlich teurer werden. Das könnte auch Ulm betreffen.

Die grün-schwarze Landesregierung hat am Dienstag eine Landesverordnung beschlossen, die den Kommunen Gebührenerhöhungen erlaubt. Die Neuregelung wird voraussichtlich in zwei Wochen in Kraft treten.

Von 30 auf 360 Euro

In Freiburg steht schon fest, dass die Kosten für den Anwohnerparkausweis von derzeit 30 Euro im Schnitt auf 360 Euro pro Jahr und Auto steigen. Tübingen und Reutlingen planen ähnliche Anhebungen. In Stuttgart, Karlsruhe und Ulm wird noch diskutiert.

Die Erhöhungen wurden durch eine Gesetzesänderung auf Bundesebene möglich, die seit Sommer vergangenen Jahres in Kraft ist: Damals wurde das Limit für die Kosten von Anwohnerparkausweisen gekippt. Die zuvor bestehende Obergrenze von 30,70 Euro pro Jahr gilt nicht mehr.

In Ba-Wü entscheiden die Kommunen

Künftig können die Länder die Gebührensätze festlegen – oder an die Kommunen delegieren. So macht das nun Grün-Schwarz im Südwesten. Die Regelung gilt, sobald die Verordnung im Gesetzblatt Baden-Württemberg steht.

Die Kommunen können selbst entscheiden, wie sie die Gebühren staffeln und was sie mit dem Geld machen. Zum Beispiel können sie im Sinne des Klimaschutzes die Parkgebühren für Elektro- und Hybridautos sowie Carsharing-Fahrzeuge ermäßigen oder sie ganz davon befreien.

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