Die Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg, kurz LFK, hat untersucht, wie leicht Minderjährige auf TikTok Inhalte aus der sogenannten Attentäter-Fanszene angezeigt bekommen können.
Dabei geht es um Beiträge, in denen Amokläufer oder Attentäter gefeiert, ihre Taten verharmlost oder verherrlicht werden. Nach Einschätzung der Medienaufsicht könnten manche dieser Inhalte gegen Jugendschutzrecht verstoßen.
Die LFK mit Sitz in Stuttgart hat ihre Erkenntnisse deshalb an die zuständigen Stellen auf europäischer Ebene weitergegeben. Die EU-Kommission soll nun prüfen, ob TikTok ausreichend gegen solche Inhalte vorgeht und ob dabei europäische Vorschriften verletzt werden.
Die Medienaufsicht fordert unabhängig davon, dass TikTok stärker gegen Inhalte aus der Attentäter-Fanszene vorgeht.
Ob tatsächlich ein Verstoß gegen EU-Recht vorliegt, ist noch offen. Die Prüfung liegt jetzt auf europäischer Ebene.
TikTok selbst hat sich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur zunächst nicht zu den Vorwürfen geäußert.