Audio-App: Clubhouse plaudert Nutzerdaten aus

Clubhouse: Die derzeit am häufigsten heruntergeladene App in Apples App Store. Unternehmen, Prominente und Privatpersonen treffen sich dort, ganz persönlich im Privatclub. Doch um dabei zu sein, muss man seine persönlichen Daten an die App liefern. Stiftung Warentest hat untersucht, welche Informationen die App sammelt. 




Um zu ermitteln, welche Informationen die App über einen sammelt und wohin sie diese schickt, hat Stiftung Warentest den Datenstrom der App untersucht und Folgendes herausgefunden: Die App sammelt unter anderem wo man sich aufhält, welches Handy man nutzt, den Mobilfunkanbieter, welche Chaträume besucht werden, wie lange man im Raum war und wann und wie lange die App insgesamt verwendet wird. Einige Daten sendet die App nur an Clubhouse-Server, andere an Apple und wieder andere an eine Daten­analyse-Firma in den USA.

Zugriff auf Adressbuch und Mitschnitte

Laut eigenen Angaben des Anbieters schneidet dieser alle Äußerungen mit und speichert sie zumindest temporär, so Stiftung Warentest. Wenn man Freunde einladen will, kann die App zudem das gesamte Adress­buch einsehen. Allerdings wird nach den Erkennt­nissen von Stiftung Warentest nicht das komplette Adress­buch zum Anbieter­server über­tragen – statt­dessen erfasst der Dienst nur Telefon­nummer und den Namen desjenigen, der einladen wurde. Deshalb ist es wichtig, nicht willkürlich irgendwelchen Menschen eine Einladung zu senden, sondern erst um deren Zustimmung zu bitten. Clubhouse räumt sich das Recht ein, die erfassten Kontakt­daten für Marketing- und Werbe­zwecke zu verwenden. Wer keine Freunde einladen will, kann der App übrigens auch gänzlich untersagen, das Adress­buch einzusehen.

Verstoß gegen die Datenschutzverordnung

Wie wir bereits berichteten, ist ein regelrechter Hype um die Clubhause-App entstanden. Doch der Verbraucherzentrale Bundes­verband (vzbv) hat die hinter Clubhouse stehende Firma Alpha Exploration Co bereits abgemahnt. Auch der Daten­schutz-Check der Stiftung Warentest zeigt, dass Clubhouse nicht nur daten­hung­rig ist, sondern zusätzlich in mehreren Punkten gegen europäisches Recht – insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – verstößt.

Für was braucht die App die Information über den Standort der Nutzer? Diese Frage stellt sich Stiftung Warentest. Aus regel­mäßig erfassten Stand­ortdaten lassen sich detaillierte Bewegungs­profile erstellen, die den Anbieter einer Chat-App eigentlich nichts angehen.

Die App hat in der Coronazeit einen großen Erfolg verzeichnet. Auf Clubhouse kann man plötzlich wieder mit Hunderten von Menschen in einem „Raum“ sein und neue Leute kennenlernen. Trotzdem verstößt die App gegen die Datenschutzverordnung. Will der Anbieter mit der App weiter auch in Europa erfolgreich sein, muss der Datenschutz nachgebessert werden.

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