Aufhebung der Stallpflicht im Alb-Donau-Kreis und in der Stadt Ulm

Kampf gegen die Geflügelpest

Das Landratsamt Alb-Donau-Kreis hebt die Stallpflicht im Landkreis und in der Stadt Ulm auf.

„Wir sind sehr erleichtert, dass sich die Vogelgrippe im Alb-Donau-Kreis und im Stadtkreis Ulm nicht auf größere Geflügelbestände ausgebreitet hat und wir die Stallpflicht wie geplant aufheben können. Dennoch sollte allen Gefügelhalterinnen und -haltern klar sein, dass das Ausbruchsrisiko anhaltend hoch und weiterhin große Vorsicht geboten ist. Die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen ist nach wie vor von enormer Bedeutung. Das Ende der Einschränkungen bedeutet keine Entwarnung. Die Geflügelhalterinnen und -halter sollten weiterhin darauf achten, das Virus nicht über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk in den Bestand einzuschleppen“, sagten die Amtstierärzte des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm zum Auslaufen der Allgemeinverfügungen, die in beiden Raumschaften kreisweite Aufstallungen mit Beginn zum 25. April 2023 angeordnet hatten und nach dem kommenden Sonntag enden, wie es in einer Mitteilung heißt.

Anlass der Verordnungen war ein Ausbruch der Geflügelpest im Landkreis Neu-Ulm bei Gerlenhofen und Ludwigsfeld nahe der Grenze zum Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm. Infolge der hochansteckenden Seuche verendeten dort in kurzer Zeit über 2.000 Wildvögel. Zwischenzeitlich wurde auch bei Lachmöwen, die bei Dietenheim im Alb-Donau-Kreis und an der Donau in der Stadt Ulm gefunden wurden, das Geflügelpestvirus H5N1 diagnostiziert.

Da das Seuchengeschehen im Landkreis Neu-Ulm stark rückläufig ist und seit dem 9. Mai 2023 keine weiteren Wildvögel mit Geflügelpest im Alb-Donau-Kreis und der Stadt Ulm gefunden wurden, gelangten das Landratsamt und die Stadt Ulm – auch unter Berücksichtigung des Tierschutzaspektes – nach einer Risikoabwägung zur Entscheidung, die Aufstallungspflicht aufzuheben.

Vorbehaltlich eines neuen ausufernden Seuchengeschehens endet die Gültigkeit der Allgemeinverfügungen und die darin verfügten kreisweiten Stallpflichten für Geflügel mit Ablauf des Sonntags, 21. Mai 2023.

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