Ausgangssperre auch für den Kreis Biberach

Im Landkreis Biberach gilt ab Mittwoch wieder eine nächtliche Ausgangsbeschränkung.

Seit 26. März 2021 gilt im Landkreis Biberach die „Notbremse“ entsprechend der Corona-Verordnung des Landes. Trotzdem ist die Inzidenz weiterhin merklich angestiegen. Am vergangenen Samstag, 10. April 2021 wurde der Inzidenzwert von 150 je 100.000 Einwohnern erstmals mit einer Inzidenz von 154,5 überschritten. Nachdem der Inzidenzwert auch am Sonntag, 11. April 2021 (161,0) sowie heute (12. April 2021) weiter gestiegen ist, ist der Landkreis gezwungen eine nächtliche Ausgangsbeschränkung anzuordnen. Sie gilt für den Landkreis Biberach ab Mittwoch, 14. April 2021, 0:00 Uhr, also ab Mitternacht von Dienstag auf Mittwoch. Die Ausgangsbeschränkung gilt jeweils zwischen 21:00 und 5:00 Uhr.

Rechtsgrundlage für diese Entscheidung ist die Corona-Verordnung des Landes. Sie sieht Ausgangsbeschränkungen dann vor, wenn alle bislang getroffenen Beschränkungen nicht ausreichen, um das Infektionsgeschehen wirksam einzudämmen. Das Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg hat in einem Schreiben an die Landkreise mitgeteilt, dass jedenfalls ab einer Inzidenz von 150 je 100.000 Einwohnern nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu verhängen sind.

Grund für die Verschärfungen

Dr. Monika Spannenkrebs, Leiterin des Gesundheitsamtes dazu: „Wir beobachten im Landkreis Biberach ein exponentielles Wachstum bei den Infektionszahlen. Es gibt aktuell kein größeres Ausbruchsgeschehen in einer Einrichtung, stattdessen sind es fast ausschließlich viele kleinere Infektionsketten und Ausbrüche vorwiegend in Familien. Es handelt sich eindeutig um ein diffuses Infektionsgeschehen. Die Belegungszahlen in der Sana Klinik in Biberach steigen dementsprechend ebenfalls an. Die Klinik berichtet zudem, dass es für sie immer schwieriger wird, Intensivpatienten in die größeren Kliniken der Umgebung zu verlegen, weil dort die Zahlen auch steigen. Die Lage ist sehr besorgniserregend.“

„Die rechtlich zwingenden Vorgaben des Landes und die aktuelle Lage im Landkreis lassen uns momentan keine andere Wahl, als die Allgemeinverfügung für nächtliche Ausgangsbeschränkungen zu erlassen. Wir hoffen, dass wir mithilfe der nächtlichen Ausgangsbeschränkung die Inzidenz in den kommenden Tagen und Wochen wieder senken können. Ich kann daher nur alle bitten, sich an die geltenden Regeln zu halten. Das gilt nicht nur für das Privatleben, sondern auch für das Arbeitsleben.“, appelliert Landrat Dr. Heiko Schmid. Darüber hinaus richtet er sich an die Unternehmen im Landkreis: „Bitte stellen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten zum Testen bereit. Achten Sie darauf, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beispielsweise nicht in Großraumbüros arbeiten, sondern bieten stattdessen, wo irgendwie möglich, Homeoffice an. Gleichzeitig möchte ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bitten, diese Angebote auch entsprechend anzunehmen und sich regelmäßig testen zu lassen.“

Die Ausgangsbeschränkungen ab Mittwoch, 14. April 2021, 0 Uhr im Einzelnen

Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder sonstigen Unterkunft ist ab Mittwoch, 14. April 2021, 0 Uhr, in der Zeit von 21 bis 5 Uhr nur bei Vorliegen folgender triftiger Gründe gestattet ist:

  1. Abwendung einer konkreten Gefahr für Leib, Leben und Eigentum,
  2. Besuch von Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 5 CoronaVO,
  3. Versammlungen im Sinne des § 11 CoronaVO,
  4. Veranstaltungen im Sinne des § 12 Absätze 1 und 2 CoronaVO,
  5. Ausübung beruflicher und dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der unaufschiebbaren beruflichen, dienstlichen oder akademischen Ausbildung sowie der Teilnahme ehrenamtlich tätiger Personen an Übungen und Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
  6. Besuch von Ehegatten, Lebenspartnern sowie Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft in deren Wohnung oder sonstigen Unterkunft,
  7. Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Leistungen,
  8. Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, insbesondere die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich,
  9. Begleitung und Betreuung von sterbenden Personen und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen,
  10. unaufschiebbare Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie Maßnahmen der Tierseuchenprävention und zur Vermeidung von Wildschäden,
  11. Maßnahmen der Wahlwerbung für die in § 10 Absatz 3 Nummer 1 CoronaVO genannten Wahlen und Abstimmungen, insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakatierung, und
  12. sonstige vergleichbar gewichtige Gründe.

 

Die Allgemeinverfügung zur nächtlichen Ausgangsbeschränkung gilt bis zur Feststellung des Gesundheitsamtes, dass die erhebliche Gefährdung nicht länger gegeben ist. Der genaue Wortlaut der Allgemeinverfügung ist unter www.biberach.de abrufbar.

Das könnte Dich auch interessieren

24.03.2025 Mehr Läusefälle in der Region Im Kreis Sigmaringen haben sich die Kopflaus-Fälle im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht. Allein im Januar und Februar 2025 wurden dem Gesundheitsamt 56 Fälle gemeldet – deutlich mehr als im gleichen Zeitraum 2024. Die meisten Meldungen kamen aus Schulen und Kindergärten. Auch im Kreis Biberach wurden seit Jahresbeginn 57 Fälle aus 27 Einrichtungen gemeldet. Der 12.02.2025 Maselheim: Großbrand in Motorradwerkstatt Bei einem Großbrand in einer Motorradwerkstatt im Kreis Biberach sind nach Medienberichten bis zu 300 Maschinen beschädigt worden. Zunächst war von rund 100 Bikes die Rede. Neben der Werkstatt war auch der Ausstellungsraum des Gebäudes in Maselheim-Äpfingen aus noch ungeklärten Gründen in Flammen aufgegangen, wie die Polizei mitteilte. Der Besitzer schätzte den Schaden auf etwa 06.02.2025 Warthausen: Auto prallt frontal gegen Linienbus - zwei Verletzte Beim Zusammenstoß eines Linienbusses mit einem Auto sind in der Nähe von Warthausen bei Biberach an der Riß zwei Menschen verletzt worden, einer von ihnen schwer. Nach Angaben der Polizei geriet ein Auto auf dem Weg von Warthausen in den Ortsteil Birkenhard auf die Gegenfahrbahn und stieß dort mit einem entgegenkommenden Linienbus zusammen. Der Autofahrer erlitt schwere 20.01.2025 TOP-Ausbilder: 58 Handwerksbetriebe aus der Region zertifiziert Die Handwerkskammer Ulm hat erneut das Gütesiegel „TOP-Ausbilder“ vergeben. Damit werden Ausbildungsbetriebe ausgezeichnet, die sich mit besonderem Engagement für die Ausbildung junger Menschen einsetzen. Insgesamt 58 Betriebe im Kammergebiet tragen nun diese Zertifizierung, darunter 27 neue Betriebe, die für den Zeitraum 2025-2027 ausgezeichnet wurden. Warum das Gütesiegel wichtig ist Das Zertifikat „TOP-Ausbilder“ zeigt Bewerbern, dass