Ausgangssperre und mehr: Heidenheim verschärft erneut

Schon am Freitag hat Heidenheim per Allgemeinverfügung eine Ausgangssperre verhängt. Jetzt kommen weitere Maßnahmen dazu.

Die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Heidenheim hat sich in den letzten fünf Tagen verdoppelt. Am Sonntag, den 11. April 2021, lag sie offiziell bei 232,7. Deshalb werden die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus erneut verschärft. Landrat Peter Polta und die Bürgermeister appellieren an die Bevölkerung: „Vor dem Hintergrund der jetzigen Situation und des rapiden Anstiegs der 7-Tage-Inzidenz gibt es kein Zögern. Es gilt nun, entschieden zu handeln. Wir bitten deshalb die Bürgerinnen und Bürger im Landkreis eindringlich, sich an die Regeln zu halten.“

Ausgangssperre

Schon am Freitag hat Heidenheim per Allgemeinverfügung eine Ausgangssperre verhängt. Sie gilt von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages und gilt ab heute (12.04.2021).

Private Treffen

Ab sofort werden die zulässigen Kontakte im privaten Bereich nochmal runtergefahren. Private Treffen sind grundsätzlich nur noch zwischen einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt, maximal dann mit fünf Menschen. Kinder unter 14 Jahren sind ausgenommen.

Religion und Kirche

Bei Veranstaltungen von Religions-, Glaubens- und Weltanschauungsgemeinschaften in geschlossenen Räumen müssen pro Person 10 qm vorgesehen werden. Bei Trauerfeiern und Beerdigungen im Freien sind maximal 50 Teilnehmende erlaubt.

KiTa und Schule

In Kindertagesstätten, Schulkindergärten und Horten gilt die Maskenpflicht für das Personal, für Zusatzkräfte und für Eltern und Begleitpersonen, die die Kinder zu der Einrichtung bringen oder abholen. Eine Maskenpflicht für die Kinder besteht nicht.

Bei einer Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 250 sollen die Einrichtungen geschlossen werden. Eine Notbetreuung soll aber aufrecht erhalten werden.

Verweil- und Nutzungsverbot

Ab Dienstag (13.04.2021) werden Spielplätze, Bolzplätze und weitläufige Außensportanlagen geschlossen.

Einzelhandel und Dienstleistungen

Im Einzelhandel und in Ladengeschäften, die nach derzeit geöffnet haben dürfen, müssen pro Kunde 20 qm zur Verfügung stehen. Und die derzeit zulässigen körpernahen Dienstleistungen (darunter versteht man z.B. Kosmetik- oder Nagelstudios) sind nur noch mit negativem Test (Antigen-Schnelltest) erlaubt.

Die ausführlichen Allgemeinverfügungen sind auf der Corona-Webseite des Landkreises Heidenheim zu finden. Noch schärfere Maßnahmen sind wegen der ernsten Situation nicht ausgeschlossen, so das Landratsamt.

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