Ba-Wü: Ab sofort sind mehr Menschen impfberechtigt

In Baden-Württemberg sollen ab sofort auch Impfungen für 18 bis 64-jährige Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen möglich sein.




„Wir öffnen die Impfungen für Menschen von 18 bis einschließlich 64 Jahren mit bestimmten Vorerkrankungen oder wenn sie zum Beispiel enge Kontaktpersonen von Schwangeren, Vorerkrankten und Pflegebedürftigen sind“, so Minister Manne Lucha. Ab sofort können sich in Baden-Württemberg zusätzlich zu den bisher schon Impfberechtigten zahlreiche weitere Gruppen im Alter von 18 bis einschließlich 64 Jahren für einen Impftermin mit dem Impfstoff von AstraZeneca anmelden. Dazu zählen etwa Menschen mit bestimmten Erkrankungen, Menschen, die enge Kontaktpersonen einer Schwangeren oder bestimmter zu Hause gepflegter Personen sind.

Die Terminvereinbarung erfolgt regulär über die zentrale Telefonhotline 116 117 oder insbesondere online über www.impfterminservice.de. Die Terminvereinbarung ist ohne ärztliches Zeugnis möglich. Erst im Impfzentrum ist ein ärztliches Zeugnis, das eine der gelisteten Erkrankungen bestätigt, als Nachweis über die Impfberechtigung zwingend erforderlich. Für die Ausstellung durch den Hausarzt oder die Fachärztin bleibt daher bis zum Termin im Impfzentrum Zeit. Das ärztliche Zeugnis ist für die Patientinnen und Patienten kostenfrei. „Es freut mich sehr, dass wir jetzt dank des in großen Mengen vorhandenen Impfstoffs von AstraZeneca allen Menschen von 18 bis einschließlich 64 Jahren, die nach § 3 der Coronavirus-Impfverordnung der Bundesregierung mit hoher Priorität impfberechtigt sind, zeitnah ein Impfangebot machen können. Damit können jetzt auch Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen sowie bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren und von pflegebedürftigen und selbst bereits impfberechtigten Menschen, die zuhause gepflegt werden, einen Impftermin für AstraZeneca vereinbaren“, sagte Minister Manne Lucha am heutigen Freitag in Stuttgart.

Bis Mitte März soll Baden-Württemberg rund 450.000 Dosen Impfstoff von AstraZeneca erhalten. Die Liefermengen sollen auch schnell weiter ansteigen.

Ärztliche Zeugnisse

Es soll zuerst ein Impftermin gebucht werden und erst anschließend soll man sich bei der Praxis um die ärztlichen Zeugnisse informieren. Die Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Dr. med. Norbert Metke und Dr. med. Johannes Fechner, baten die betroffenen Personen ausdrücklich darum, nicht unangemeldet in die Praxis ihres behandelnden Arztes zu gehen, ohne sich zuvor über die spezifischen Angebote ihrer Praxis zu informieren. Denn für die beim Termin im Impfzentrum notwendige Impfbescheinigung müssen die Patientinnen und Patienten vorher zu ihrem Arzt. Durch die Anforderung der ärztlichen Zeugnisse erst nach einem bestätigten Impftermin soll eine massive Überlastung der Arztpraxen vermieden werden.

„Wir wollen eine ausgeprägte Störung der ärztlichen Versorgung durch einen Attesthype verhindern; feststellend, dass wohl nicht alle sofort auch einen Impftermin in den Zentren bekommen können. Aber natürlich möchten wir den Menschen möglichst schnell ihr Zeugnis ausstellen, damit der vorhandene Impfstoff auch wirklich verimpft werden kann. Wir empfehlen daher nochmals, erst dann die Praxis mit der Anforderung eines Impfzeugnisses zu kontaktieren, wenn auch wirklich ein Impftermin vereinbart wurde, zu dem Sie die Bescheinigung benötigen.“

Welche Personen das genau sind, die jetzt zusätzlich zu den Berechtigten aus Priorität 1 Anspruch auf eine Schutzimpfung haben, findet ihr hier.

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