Ba-Wü: Das gilt jetzt in der Warnstufe

Auf den Intensivstationen in Baden-Württemberg wurden an zwei Werktagen in Folge der kritische Wert von 250 Covid-19-Patienten überschritten. Bedeutet: Die Warnstufe wird ausgerufen. Die Einschränkungen treten bereits am Mittwoch in Kraft. 

In Baden-Württemberg wird jetzt die Warnstufe ausgerufen. Am Dienstag, 2. November wurden an zwei Werktagen in Folge die kritische Marke von 250 Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen überschritten. Vor allem Nicht-Genesene und Nicht-Geimpfte betrifft die neue Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens müssen sie einen PCR-Test vorlegen. Die genauen und neuen Regeln finden Sie etwas weiter unten.

"Die erste kritische Marke ist erreicht, die Lage in den Krankenhäusern ist angespannt“, sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha. „Wir erleben derzeit eine Pandemie der Ungeimpften. Das sehen wir nicht nur an den getrennt ausgewiesenen Inzidenz-Werten, sondern auch auf den Intensivstationen. Dort liegen fast ausnahmslos nicht-geimpfte Patientinnen und Patienten mit einem schweren Verlauf. Es ist deshalb klar, dass wir mit den Einschränkungen bei den Nicht-Geimpften ansetzen müssen. Sie sind Treiber der Pandemie und sorgen für die Belastung des Gesundheitssystems. Die Einschränkungen dienen aber auch dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Denn wenn die Auslastung der Krankenhäuser zunimmt, müssen auch wieder Operationen, Krebsbehandlungen oder andere nicht zwingend notwendige Eingriffe in den Krankenhäusern verschoben werden. Die Lösung ist deshalb eindeutig: Die Impfung ist der Weg aus der Pandemie.“

Diese Maßnahmen treten mit der Warnstufe in Kraft:

 

Private Treffen

Ein Haushalt plus fünf weitere Personen sind ab sofort nur noch erlaubt. Geimpfte und Genesene, Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren, sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können werden nicht mitgezählt.

 

Öffentliche Veranstaltungen

In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel nur noch mit PCR-Test. Ein Schnelltest reicht also für Nicht- Genesene nicht mehr aus. Im Freien 3G-Regel weiterhin mit Schnelltests. 2G-Modelle sind ebenfalls möglich.

 

Kultureinrichtungen

In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel nur mit PCR-Test. Im Freien gilt ebenfalls die 3G-Regel, hier reicht jedoch weiterhin ein Schnelltest aus.

 

Hotel- und Gastgewerbe

Hier gilt weiterhin die 3G-Regel. Nicht-Genesene und Nicht-Geimpfte müssen alle drei Tage einen Coronatest machen.

 

Messen, Ausstellungen und Kongresse

In geschlossenen Räumen gilt die 3G-Regel nur noch mit PCR-Test. Im Freien gilt weiterhin die 3G-Regel mit normalen Schnelltests.

 

Gastronomie

Auch hier gilt in geschlossenen Räumen die 3G-Regel nur mit PCR-Test. Im Freien gilt weiterhin die 3G-Regel mit normalen Schnelltests.

 

Einzelhandel

Dem Einzelhandel werden auch in der Warnstufe keine weiteren Beschränkungen auferlegt. Die Händler können jedoch auf freiwilliger Basis das 2G-Modell einführen.

 

Sport- und Fitnessstudios

In geschlossenem Raum ist Sport nur mit einem 3G-Nachweis mit PCR-Test möglich. Im Freien gilt weiterhin keine PCR-Test-Pflicht.

 

Clubs und Diskotheken

In Clubs und Diskos wird die 2G-Regel in der Warnstufe verpflichtend. Dann haben nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt.

 

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