Ba-Wü hält an Maskenpflicht und 3G fest

Trotz neuem Corona-Gesetz

Der «Freedom Day» fällt aus, zumindest in Baden-Württemberg. Zu groß ist die Furcht, die Kontrolle über das Coronavirus ein weiteres Mal zu verlieren. Trotzdem fallen nun wichtige Regeln weg. Und was dann ab April geschieht, ist völlig offen.

Die Corona-Infektionszahlen steigen und steigen, trotzdem sollen in Deutschland am 20. März so gut wie alle Einschränkungen im Kampf gegen die Pandemie wegfallen. Bundestag und Bundesrat beschlossen am Freitag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Ampel-Koalition. Viele Länder halten das für unverantwortlich. Auch BadenWürttemberg klammert sich an eine Übergangsfrist, um zumindest bis zum 2. April noch an Maßnahmen festzuhalten. Am Freitag beschloss die Landesregierung eine neue Verordnung, die an diesem Samstag in Kraft tritt.

Was soll sich nun konkret ändern?

Erst einmal gar nicht so viel. Vor allem sollen die Kontaktbeschränkungen für private Treffen und die Kapazitätsgrenzen für öffentliche Veranstaltungen wegfallen. Bedeutet: Nach den Plänen der Landesregierung sollen sich auch Ungeimpfte ab Samstag wieder völlig ohne Einschränkungen treffen dürfen – und die Fußballclubs dürfen ihre Stadien wieder bis zum letzten Platz füllen. Beim VfB Stuttgart dürfen rund 60 000 Zuschauerinnen und Zuschauer das Duell im Abstiegskampf gegen den FC Augsburg verfolgen.

Muss ich noch meinen Impfnachweis im Restaurant vorzeigen?

Ja. An der bestehenden 3G-Regel soll sich im Südwesten zumindest für die Übergangsfrist von zwei Wochen nichts ändern. Veranstaltungen, Restaurants, Messen, Ausstellungen und viele andere Bereiche des öffentlichen Lebens darf dann weiterhin nur besuchen, wer geimpft, getestet oder genesen ist. Clubs und Diskotheken dürfen nur Geimpfte oder Genese betreten, die gleichzeitig getestet sind (2G Plus).

Wo muss ich noch Maske tragen?

Bundesweit auf absehbare Zeit noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr. BadenWürttemberg geht das aber nicht weit genug. Im Südwesten gilt mindestens bis zum 2. April noch eine grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen. Auch in Schulen und an Kitas soll zumindest für die zweiwöchige Übergangsfrist weiterhin Maske getragen werden. Die Testpflicht in Schulen geht bis zu den Osterferien weiter, allerdings muss nur noch zweimal die Woche getestet werden.

Was passiert nach dem 2. April?

Dann bleibt den Bundesländern die Möglichkeit, regionale Hotspots zu deklarieren, um Maßnahmen gegen die Pandemie ergreifen zu können. Der Landtag muss zunächst ein Gebiet zum Hotspot erklären – aus Sicht der Bundesregierung kann das auch ein ganzes Bundesland sein. Das wäre die Möglichkeit, weiterhin eine umfassende Maskenpflicht und die 3G-Regel verordnen zu können. Die Landesregierung prüft das nun, hält die gesetzliche Bundesregelung aber für schwammig.

Wie ist derzeit die pandemische Lage in BadenWürttemberg?

Ziemlich düster. Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt nur noch knapp unter 2000 Ansteckungen je 100 000 Einwohner binnen einer Woche. Der tatsächliche Wert dürfte wegen einer nach wie vor hohen Dunkelziffer deutlich höher sein. Selbst den höchsten Pandemiebekämpfer im Land hat es nun erwischt: Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne) hatte am Donnerstag einen positiven PCR-Test.

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