Ab kommendem Montag können alle Menschen in Baden-Württemberg wieder am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen. Vorausgesetzt werden die drei G's - geimpft, genesen oder getestet. Die Inzidenz fällt als Richtwert komplett weg und Clubs dürfen unter Bestimmungen wieder öffnen.
Wie das Sozialministerium heute auf Twitter erklärte, können ab Montag, 16. August wieder alle Menschen aus Baden-Württemberg am gesellschaftlichen Leben teilnehmen, vorausgesetzt, sie sind geimpft, genesen oder getestet. Diese Lockerungen werden unabhängig von der jeweiligen Inzidenzzahl geltend gemacht. Denn: Die sogenannte Sieben-Tage-Inzidenz werde in der neuen Corona-Verordnung, die bereits am 16. August in Kraft treten soll, nicht mehr als ordnungspolitisches Instrument auftauchen, teilte das Gesundheitsministerium am Mittwoch mit.
Für die Innengastronomie sowie Dienstleistungen, wie Friseure sollen beglaubigte Schnelltests ausreichend sein. Wer aber beispielsweise eine Diskothek besuchen möchte, muss einen selbst bezahlten PCR-Test vorlegen. Die Regierung sieht vor, dass es bei kulturellen Veranstaltungen im Innenbereich sowie in Clubs und Diskotheken dafür keine Personenobergrenze mehr geben soll, die Einrichtungen könnten unter Vollauslastung öffnen - sofern Besucher geimpft oder genesen seien oder in diesem Fall einen PCR-Test vorweisen könnten.
Weitere Details der neuen Corona-Verordnung würden aktuell "unter Hochdruck innerhalb der Landesregierung erarbeitet", heißt es auf dem Twitteraccount des Sozialministeriums weiter.