Bad Schussenried: Schusswaffen-Einsatz war gerechtfertigt

Im Juli letzten Jahres ist ein 29-jähriger Mann in Bad Schussenried von einem Polizisten erschossen worden. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Ravensburg die Ermittlungen gegen zwei Polizeibeamte eingestellt.




Der Schusswaffen-Einsatz war zulässig, sagt die Staatsanwaltschaft. Die beiden Beamten hätten in Notwehr gehandelt. Ihnen sei nicht vorzuwerfen. Der eine Beamte hatte auf den 29-jährigen geschossen, als dieser mit einem Messer in der Hand auf ihn zugelaufen kam und dabei mehrfach schrie, dass er ihn abstechen würde. Der zweite Beamte hatte auf die Begleiterin des Mannes gefeuert. Auch sie hatte ein Messer gegen ihn gerichtet.

Für den Angreifer kam jede Hilfe zu spät

Der Mann wurde in der Leistenregion getroffen und starb. Die 43-jährige Frau wurde durch den Schuss im Bereich des Unterschenkels getroffen. Es bestand keine Lebensgefahr. Das Duo war zuvor aus einer psychiatrischen Einrichtung geflohen.

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