Am Montag dürfen in Baden-Württemberg auch wieder Geschäfte mit über 800 Quadratmetern Fläche öffnen.
Die Landesregierung hat die Flächenbegrenzung bei Geschäften auf 800 Quadratmeter aufgehoben, sie soll durch Hygiene- und Sicherheitsregeln ausgeglichen werden. Ministerpräsident Kretschmann hat den Schritt mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs in Mannheim begründet, nachdem die Regelung dem Gleichheitsgebot widersprechen würde. In Bayern darf weiterhin nur auf 800 Quadratmeter verkauft werden. Auch Friseure und Fußpfleger dürfen am Montag wieder ihre Geschäfte öffnen. Und Gottesdienste sollen dann wieder erlaubt sein.