Baden-Württemberg lockert

Nach monatelangem Lockdown lässt der Südwesten die Zügel bei den Corona-Regeln nun wieder deutlich lockerer – ausreichend niedrige Infektionszahlen vorausgesetzt.




Am Freitag traten entsprechende Änderungen in der Corona-Verordnung des Landes in Kraft und machen ab Samstag Lockerungen in der Gastronomie, im Tourismus und in der Freizeit möglich. Liegen die Corona-Zahlen in den Kreisen fünf Tage in Folge unter einer Inzidenz von 100, darf zum Beispiel die Außen- und Innengastronomie zwischen 6.00 Uhr und 21.00 Uhr mit Hygieneauflagen und Testkonzepten wieder öffnen.

Schaut man sich die Inzidenzzahlen der Region an, könnten Öffnungen bei uns in Schwaben aber noch auf sich warten lassen. Die Stadt Ulm liegt mit einer Inzidenz von 184,6 weit von der angepeilten 100er-Grenze entfernt und auch der Alb-Donau-Kreis mit 137,5, der Kreis Neu-Ulm (150,7), Günzburg (148,8) oder Biberach (144,6) müssen noch warten.

Voraussetzung für Öffnung

Die neue Verordnung sieht weiter vor, in den Kreisen unter der 100er-Marke Hotels und Pensionen wieder öffnen zu lassen – auch Ferienwohnungen dürfen wieder vermietet werden. Kulturveranstaltungen wie Theater, Opern, Konzerte und Kino sind im Freien in den Regionen unter 100 wieder möglich. Galerien, Museen und Gedenkstätten dürfen dort auch wieder öffnen – genauso wie Bibliotheken und Archive.

Auch Freibäder dürfen in solchen Regionen wieder Badegäste empfangen. Außerdem kann man wieder Minigolf spielen, Hochseilgärten und Bootsverleihe dürfen wieder öffnen – allerdings jeweils nur für kleine Gruppen. Sportanlagen, auf denen im Freien kontaktarmer Freizeit- und Amateursport betrieben werden kann, dürfen auch wieder genutzt werden. Zoos und botanische Gärten können im Außen- und Innenbereich aufmachen. Auch Musik- und Kunstschulen dürfen wieder kleine Gruppen von Schülerinnen und Schülern empfangen.

Maskenpflicht & Co.

Für alle Einrichtungen gelte grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenübermittlung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln, hieß es. Außerdem sind Obergrenzen der Teilnehmerzahl vorgesehen, der Zutritt ist nur mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich.

Änderung beim Shoppen

Für den Einzelhandel gibt es auch eine Änderung: Bei «Click&Meet» können statt einem Kunden pro 40 Quadratmeter zwei Kunden ohne vorherige Terminbuchung hereingelassen werden – sie müssen aber getestet sein.

Mit den Öffnungsschritten geht das Land nun teils deutlich weiter als noch vor wenigen Tagen geplant. Ein Eckpunktepapier des Gesundheitsministeriums mit Stand von Anfang Mai sah etwa die Öffnung der Innengastronomie erst viel später vor, frühestens 14 Tage nach den ersten Öffnungsschritten.

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