Künftig dürfen Kameras nicht nur bestimmte Objekte überwachen, sondern grundsätzlich dort eingesetzt werden, wo öffentliche Aufgaben erfüllt oder das Hausrecht ausgeübt wird. Das betrifft unter anderem Bahnhöfe, Busbahnhöfe, Polizeireviere, Denkmäler oder Wertstoffhöfe. Auch die Speicherfrist für Aufnahmen wird auf bis zu zwei Monate verlängert.
Ausnahmen und Schutzmaßnahmen
Einige Einschränkungen bleiben bestehen: Kriminalitätsschwerpunkte werden weiterhin über das Polizeigesetz geregelt, und der Einsatz von Kameras muss verhältnismäßig sein. Außerdem dürfen KI-Systeme nur eingesetzt werden, wenn es um den Schutz von Leib und Leben oder kritischer Infrastruktur geht, zum Beispiel in Schwimmbädern zur Erkennung von Notfällen.
Nach Angaben des Innenministeriums soll die neue Regelung Kommunen mehr Handlungsspielraum geben, um Gebäude, Wertgegenstände und öffentliche Räume besser zu schützen. In Zukunft könnten also deutlich mehr Bereiche des öffentlichen Lebens im Südwesten überwacht werden.