Baden-Württemberg plant Handy-Pause und mehr Medienbildung für Schulen

Neue Schulregeln

Weniger Ablenkung durch Smartphones, gleichzeitig mehr Wissen über Social Media und digitale Medien: Baden-Württemberg will den Umgang mit Handys und Medien an Schulen neu ordnen.

Kinder und Jugendliche in Baden-Württemberg sollen besser auf den Umgang mit digitalen Medien vorbereitet werden. Das Kultusministerium arbeitet dafür an einem Konzept, das die Medienkompetenz und Medienerziehung an den Schulen weiter stärken soll.

Medienschulung in anderen Fächern

Schon Grundschüler sollen altersgerecht lernen, mit digitalen Medien umzugehen. Ein eigenes Fach ist dafür nicht geplant. Stattdessen soll Medienbildung weiterhin in verschiedene Fächer integriert werden. An den weiterführenden Schulen spielt vor allem das Fach „Informatik und Medienbildung“ eine wichtige Rolle. Auch Themen wie Social Media sollen beispielsweise im Gemeinschaftskundeunterricht behandelt werden.

Die Landesregierung sieht dabei nicht nur die Schulen in der Verantwortung. Auch Lehrkräfte und Eltern sollen beim Thema Medienkompetenz stärker unterstützt werden. Auf Bundes- und EU-Ebene will sich Baden-Württemberg zudem für wirksame Altersbegrenzungen bei sozialen Netzwerken einsetzen.

Private Handynutzung soll weitgehend verboten werden

Parallel dazu plant das Kultusministerium landesweit einheitliche Regeln für private Handys und andere digitale Endgeräte an öffentlichen Schulen. Der Grundsatz lautet: „Wenn Schule ist, hat das Handy Pause.“

Nach den bisherigen Eckpunkten soll die private Nutzung vom Beginn der ersten bis zum Ende der letzten Schulstunde untersagt werden, einschließlich der Pausen. Die pädagogische Nutzung von Smartphones oder Tablets im Unterricht bleibt weiterhin möglich.

Ausnahmen soll es unter anderem in Mittagspausen, bei bestimmten schulischen Veranstaltungen sowie in Notfällen geben. Auch wenn ein Handy aus gesundheitlichen Gründen benötigt wird, etwa für eine Blutzucker-App oder eine digitale Sehhilfe, soll die Nutzung erlaubt bleiben. Fällt beispielsweise Nachmittagsunterricht kurzfristig aus, sollen Schüler ihre Eltern informieren oder Busverbindungen prüfen können.

Die landesweit einheitlichen Regeln sollen nach aktuellem Stand zum Schuljahr 2027/28 kommen. Nach den Sommerferien soll der Entwurf zunächst innerhalb der Landesregierung abgestimmt und anschließend mit Experten, Verbänden und Gewerkschaften beraten werden.

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