Künftig sollen Menschen im Südwesten rund um die Uhr in sogenannten Mini-Supermärkten ohne Personal einkaufen können. Der Landtag plant dafür eine Änderung des Ladenöffnungsgesetzes. Das neue Gesetz erlaubt es vollautomatisierten Mini-Supermärkten, auch an Sonn- und Feiertagen geöffnet zu haben. Bisher mussten diese Läden an diesen Tagen schließen. Vorgeschrieben ist außerdem: Die Verkaufsfläche darf maximal 150 Quadratmeter groß sein, und angeboten werden dürfen nur Waren des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel oder Hygieneartikel.
Ausnahmen an Feiertagen
Einige Einschränkungen bleiben bestehen: An vier christlichen Feiertagen – dem ersten Weihnachtstag, Karfreitag, Ostersonntag und Pfingstsonntag – müssen die Mini-Supermärkte weiterhin geschlossen bleiben. Außerdem können Gemeinden die Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen begrenzen, etwa um ungestörte Gottesdienste zu ermöglichen. Mindestens acht Stunden Öffnungszeit am Stück müssen jedoch erlaubt sein.
Kein Personal, nur frische Backwaren
Damit die Läden rund um die Uhr öffnen dürfen, darf an Sonn- und Feiertagen kein Personal arbeiten. Nachgefüllte Waren müssen bis Montag warten, nur frische Backwaren dürfen auch sonntags aufgefüllt werden.
Mini-Supermärkte vor allem im ländlichen Raum
Laut einer Schätzung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg gibt es im Südwesten rund 180 solcher Mini-Supermärkte. Die meisten befinden sich im ländlichen Raum und sorgen dort für eine bessere Nahversorgung.