In Baden-Württemberg dürfen Schüler/-innen zwei Tage früher in die Ferien, bzw. können sich nach Wunsch freiwillig in Quarantäne begeben – mit Hausaufgaben.
Baden-Württembergs Kultusministerin Theresa Schopper hat nach dem Wunsch mancher Eltern und Schüler/-innen jetzt die Möglichkeit eröffnet, sich schon zwei Tage vor Beginn der Weihnachtsferien freiwillig zu isolieren. Wer also schon ab dem 20. Dezember zuhause bleiben will, kann das auch tun. Der Wunsch sich vom Präsenzunterricht zu beurlauben muss schriftlich an die Schule gehen, die muss dann auch zustimmen – kann aber auch Hausaufgaben mitgeben.
Das hat die Ministerin in einem Brief an die Schulen (pdf) mitgeteilt. Darin bittet sie auch Schüler/-innen dann zu beurlauben, wenn sie einen Impftermin bekommen haben, der mit dem Schulbesuch zeitlich kollidiert.
Für die Beurlaubung vor den Weihnachtsferien gelten folgende Regelungen:
Die Weihnachtsferien in Baden-Württemberg beginnen am 23. Dezember 2021 und enden am 8. Januar 2022.