Baden-Württemberg: Waffenverbot im Nahverkehr geplant

Die Gewalt mit Messern nimmt zu. Das Land will dem einen Riegel vorschieben. Auch die Kommunen sollen mehr Handhabe gegen Waffengewalt erhalten.

Künftig sollen in Bussen und Bahnen in Baden-Württemberg keine Messer oder andere Waffen mehr getragen werden dürfen. Eine entsprechende Verordnung will Innenminister Thomas Strobl (CDU) heute ins Kabinett einbringen, wie die Deutsche Presse-Agentur erfuhr. Die Verordnung wird demnach zur Anhörung freigegeben, nun können sich etwa die kommunalen Verbände dazu äußern.

Bislang konnten die Bahnunternehmen im Land Waffenverbote zwar in ihren Geschäftsbedingungen regeln, erläuterte ein Sprecher des Ministeriums. Bei Verstößen habe man aber lediglich befürchten müssen, dass einem die Waffe abgenommen werde oder man aus dem Zug verwiesen wird. Künftig gebe es landesweit einheitlich ein konkretes, hartes Verbot durch eine Rechtsnorm.

«Gerade im ÖPNV, wo in Bussen und Bahnen viele Menschen auf engstem Raum zusammenkommen, sind Messerangriffe besonders gefährlich», sagte Strobl der dpa. «Das nun beschlossene Waffen- und Messerverbot im ÖPNV ist daher ein weiterer wichtiger Schritt, um die Sicherheit der Menschen im öffentlichen Raum weiter zu erhöhen.»

Retter, Jäger und Fischer ausgenommen

Die Verordnung sieht konkret ein Verbot für das Führen von Waffen und Messern in sämtlichen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs in Baden-Württemberg vor. Ausgenommen davon sind laut Ministerium Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes, sofern sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit unterwegs sind. Ausgenommen seien zudem Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Jagd, der Fischerei, der Brauchtumspflege oder der Sport-Ausübung bei sich tragen.

Im vergangenen Jahr erfasste die Polizei im Südwesten im Nahverkehr 222 Messerangriffe. Die Zahl der Fälle stieg seit Beginn der Erfassung 2022 um 16,8 Prozent. «Bei dem Gros der Fälle handelt es sich um Bedrohungen, daneben spielen gefährliche Körperverletzungsdelikte eine Rolle», so das Ministerium.

Mehr Befugnisse für Kommunen

Das Land will auch die Kommunen ermächtigen, die Regeln für Messerverbotszone vor Ort weiter zu verschärfen. Demnach sollen Stadt- und Landkreise künftig an bestimmten öffentlichen Orten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch Verbotszonen mit «allgemeingültigen Messerverboten» einrichten – also unabhängig von der Messerart und der Klingenlänge.

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