Erst kam 2G+ für alle, am selben Tag wurde in Baden-Württemberg die Ausnahme für Geboosterte beschlossen, jetzt gibt es noch eine: Wer noch frisch zweitgeimpft ist, also wenn die Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurückliegt, muss sich auch nicht extra testen. Zur Ausnahme bei der zusätzlichen Testpflicht gehören auch Covid-19-Genesene, deren Infektion maximal 6 Monate zurückliegt. Vorsicht: Die Ausnahmen gelten nicht in Bayern.
Baden-Württemberg hat weitere Ausnahmen von der Testpflicht bei 2G+ beschlossen. So entfällt die zusätzliche Testpflicht bei 2G+ wenn man schon eine Auffrischungsimpfung, also den Booster, hat. Außerdem muss man sich jetzt auch nicht extra testen, wenn die Vollimmunisierung, also die Zweit-Impfung, nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Das hat der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha mitgeteilt: „Wer geboostert ist oder wessen Vollimmunisierung nicht länger als 6 Monate zurück liegt, ist von der Testpflicht bei 2G-Plus befreit“
Seit dem Wochenende gilt in Baden-Württemberg eine verschärfte Corona-Verordnung. In vielen Bereichen des öffentlichen Lebens brauchen auch Geimpfte und Genesene einen negativen Corona-Test (sogenannte 2G-Plus-Regel). Das Sozialministerium hat die Ordnungsbehörden aufgefordert, in der ersten Woche Kulanz zu üben und von der Ahndung von Verstößen zunächst abzusehen. Auf Grundlage wissenschaftlicher Expertisen hat die Landesregierung am Sonntag (5. Dezember) die 2G-plus-Regelung noch einmal präzisiert und sich auf folgende Punkte verständigt:
Noch bis zum 31. Januar 2022 haben alle noch nicht vollständig immunisierten Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 17 Jahren die Möglichkeit, über tagesaktuelle Antigen-Schnelltests Zutritt zu allen 2G-Einrichtungen zu erhalten. Die Landesregierung geht davon aus, dass auch alle Jugendlichen ab 12 Jahren bis zum Ablauf dieser nun nochmals verlängerten Frist die Möglichkeit hatten, sich impfen zu lassen.