Bahn entschädigt einmalig Kunden

Für zehn Strecken im regionalen Bahnverkehr können Kunden ab sofort eine einmalige Entschädigung für einen Monatsbeitrag beantragen – als Dank dafür, dass sie auf den betroffenen Verbindungen trotz besonders schlechter Leistungen der Bahn treu geblieben seien, wie das Verkehrsministerium am Dienstag in Stuttgart mitteilte.

«Das war keine Werbung für die Schiene und ich verstehe gut, dass viele sich gerade im letzten Jahr über verspätete und ausgefallene Züge geärgert haben. Das ging mir nicht anders», sagte Verkehrsminister Winfried Hermann (Grüne).

Mit der Kundenaktion übernähmen die Betreiber Verantwortung, wenn der Betrieb dauerhaft nicht gut gelaufen sei. Deshalb finanziere das Ministerium aus vertraglich vereinbarten Strafzahlungen, sogenannten Pönalen, einen Teil der Entschädigung mit, sagte Hermann. Die Auswahl der zehn Strecken sei anhand objektiver Kriterien vorgenommen worden, das Gebiet der Stuttgarter S-Bahn gehöre nicht dazu. Zu den ausgewählten Strecken gehören zum Beispiel die Verbindungen von Stuttgart nach Karlsruhe, Ulm, Tübingen und Würzburg.

Den Antrag auf Rückzahlung eines Monatsbeitrages, einer Zeitkarte oder einer Abo-Rate können die Kunden über die Webseite des Landes www.bwegt.de/entschaedigung stellen.

Alle zehn Strecken, für die es Entschädigung gibt:

  • Stuttgart – Pforzheim – Karlsruhe (IRE)
  • Stuttgart – Mühlacker – Pforzheim/Bruchsal (RB)
  • Stuttgart – Heilbronn – Würzburg
  • Stuttgart – Ulm
  • Stuttgart – Tübingen
  • Stuttgart – Schwäbisch Gmünd – Aalen
  • Breisach/Endingen – Freiburg – Donaueschingen/Seebrugg
  • Metzingen – Bad Urach
  • Pforzheim – Horb
  • Sigmaringen – Aulendorf

 

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