Bahnausbau Ulm - Augsburg: Landräte und Oberbürgermeisterin ziehen an einem Strang

Die vom Ausbau der Bahnstrecke Ulm – Augsburg betroffenen Landräte der Landkreise Günzburg, Neu-Ulm und Augsburg sowie die Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg haben in einer gemeinsamen Erklärung ihre Positionen zum Thema dargelegt.




Der Deutschlandtakt mit einem zentralen Umsteigepunkt am Augsburger Hauptbahnhof ist von elementarer Bedeutung für die Region als leistungsfähige Anbindung an den Fernverkehr. Den kommunalen Spitzen ist es aber auch wichtig, dass der Ausbau der Bahnstrecke so verträglich wie möglich für die Anrainer von statten gehen soll. Das schreibt das Landratsamt Günzburg in einer Mitteilung.

Weiter heißt es in dem Schreiben, dass auch der Ausbau der Strecke, egal welche Trasse realisiert wird, zu deutlichen Verbesserungen im Nahverkehr und einem Regio-Schienen-Takt für die Region Augsburg – Ulm führen müsse. Hiervon erwarten sich alle Beteiligten eine Verbesserung der Anschlüsse zum Nahverkehr. „Der Ausbau der Bahntrasse zwischen Augsburg und Ulm liegt nicht nur im nationalen Interesse oder im Interesse der Städte Augsburg und Ulm, sondern auch des Landkreises Günzburg“, so der Günzburger Landrat Hans Reichhart. „Eine Trassenfestlegung kann und darf daher nur mit und nie gegen die Region erfolgen.“

Der Ausbau sei ein wichtiger Bestandteil der Planungen für die Verkehrs- und Mobilitätswende in der Region. Die Verkehrswende hin zur stärkeren Nutzung der umweltfreundlichen Bahn könne aber nur gelingen, wenn der Bahnverkehr als Ganzes attraktiv wird, so die Beteiligten der gemeinsamen Erklärung. Auf Basis der aktuellen Diskussion sollte die unbedingte Kostenfixierung – wie auch bereits bei anderen großen Infrastrukturprojekten erfolgt – aufgegeben und der konstruktive Dialog bereits in der jetzigen Planungsphase aufgenommen werden, heißt es weiter.

Gegebenenfalls, so die Oberbürgermeisterin und die Landräte, gehören deutlich längere Tunnelanteile im besiedelten Bereich und das Absehen von großen Talbrückenbauwerken, wie dies zu Beginn des Planungsprozesses angekündigt war, dazu. Gleichzeitig könne ein konstruktiver Dialog nur dann erfolgen, wenn bereits gegebene Zusicherungen auch eingehalten würden. Dies betreffe u.a. den barrierefreien Umbau bestehender Bahnhöfe und eine Anpassung des Lärmschutzes an den aktuellen Standard unabhängig von der Trassenentscheidung.

Die gemeinsame Erklärung im Wortlaut

Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg, des Landrats des Landkreises Augsburg, des Landrats des Landkreises Günzburg und des Landrats des Landkreises Neu-Ulm zum Bahnausbau Ulm – Augsburg

Schwaben mit der Metropole Augsburg benötigt eine leistungsfähige Anbindung an das Schienennetz. Dass die durchgehende Hochgeschwindigkeitsstrecke Rhein/Ruhr-Stuttgart-Ulm-Augsburg-München nunmehr mit oberster Priorität im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2030 wiederfindet, ist dem gemeinsamen Einsatz von Stadt, den Landkreisen, der Region und der Wirtschaft mit dem Freistaat zu verdanken und wird ausdrücklich begrüßt. Außerdem wird begrüßt, dass die Deutsche Bahn einen umfassenden Informations- und Beteiligungsprozess unter Einbeziehung aller betroffenen Kommunen aufgelegt hat. Dieser Dialogprozess muss weiterhin mit den kommunalen Gremien (Gemeinde-, Stadträte und Kreistage), sowie allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern, die zum Teil auch in Bürgerinitiativen organisiert sind, aufrechterhalten werden.

Auf die noch heute gültige Resolution des Augsburger Stadtrats, aller Landräte Schwabens sowie der regionalen Wirtschaft und des Handwerks im Hinblick auf die Entwicklung des aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplans 2030 aus dem Jahr 2013 wird explizit verwiesen. Vor diesem Hintergrund vertreten die Oberbürgermeisterin der Stadt Augsburg und die Landräte der Landkreise Augsburg, Günzburg und Neu-Ulm die folgenden Positionen:

1. Die verkehrlichen Ziele für das Bahnprojekt Ulm-Augsburg sind aus Sicht unserer Region:

a. Keine Trasse ohne Mehrwert für die Region

b. Ausbau der Bahnstrecke zwischen Augsburg und Ulm so verträglich wie möglich für die Anrainer ohne verfrühte Festlegung auf bestimmte Trassen

c. Realisierung des Deutschlandtaktes mit einem Systemhalt Augsburg Hauptbahnhof und mit einer Fahrzeitverkürzung im Streckenabschnitt zwischen Ulm und Augsburg, auch im Hinblick auf den Wettbewerb der Fernverkehrskorridore u.a. in der Relation Köln-München

d. Realisierung eines echten Regio-Schienen-Taktes für Augsburg – Ulm mit der Etablierung eines Regio-S-Bahn-Verkehrs zwischen den Knotenbahnhöfen Augsburg und Ulm mit erheblichen Verbesserung der Anschlüsse auf den Nahverkehr am Hauptbahnhof Augsburg mit kürzeren Umsteigezeiten

e. Es hält weiter Fernverkehr am Bahnhof Günzburg

2. Die Region begrüßt die Planungsprämissen ausdrücklich

Die gesetzten Planungsprämissen besagen, dass die zu planende Strecke zwischen Ulm und Augsburg zweigleisig, güterverkehrstauglich und für eine Höchstgeschwindigkeit von 300 km/h zu entwickeln ist. Damit entstehen neue Kapazitäten, die bestehende Kapazitäten auf der Bestandsstrecke für den Regionalverkehr freisetzt. So kann der Personennahverkehr (perspektivisch Regio-S-Bahn) in vielen Streckenbereichen, sowie der Güterverkehr gestärkt werden.

Der Deutschlandtakt ist zentraler Bestandteil der Planungen und gibt Augsburg als Systemknoten vor. Mit der Weiterentwicklung des Hauptbahnhofs Augsburgs zu einer modernen Mobilitätsdrehscheibe wurde vorausschauend ein optimaler Umsteigepunkt zwischen Nah- und Fernverkehren veranlasst, die Inbetriebnahme ist für Dezember 2023 geplant. Die Mobilitätsdrehscheibe ist zentraler Bestandteil der Planungen für die Verkehrs- und Mobilitätswende in unserer Region.

3. Nur mit einem Knoten am Hauptbahnhof Augsburg wird Ziel der Verkehrswende erreicht werden

Übergeordnetes Ziel für unsere Region ist ein erfolgreiches Bestreiten der Verkehrswende, für welche mit der Schaffung der Mobilitätsdrehscheibe Augsburg bereits umfänglich in Vorleistung gegangen wird. Der neue Hauptbahnhof gewährleistet den Umstieg zwischen dem Stadtverkehr mit Tram und Bus zur Schiene, so dass nicht nur die 300.000 Augsburgerinnen und Augsburger, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger des Umlands schnell und komfortabel auf Nah- und Fernverkehr ab Augsburg in alle Regionen Deutschlands und in unsere europäischen Nachbarländer nutzen können. Das Regionalbusterminal wird eine optimale Verknüpfung mit Augsburgs lokalen Umland und seinen über 700.000 Einwohnern fördern. Hierzu gibt es keine sinnvolle Alternative.

Die langfristig geplanten Verkehrsbeziehungen erzeugen am Hauptbahnhof Augsburg eine hohe Verkehrsnachfrage, die sich aus dem Stadtgebiet, dem Umland und ganz Schwaben speist. Zentraler Bestandteil dieser Planungen ist der Regio-Schienen-Takt Augsburg, für den der Hauptbahnhof um einen weiteren Bahnsteig ergänzt wurde. Mit dem Bahnprojekt Ulm-Augsburg werden sich auf der Bestandsstrecke Augsburg – Ulm weitere Verbesserungen im Takt ergeben, die das westliche Umland noch besser an den Systemknoten Augsburg anbinden. Die Voraussetzungen für die Einbindung in den Deutschlandtakt sind optimal, um an einem zentralen, überregionalen Umsteigepunkt Verbindungen in alle Richtungen zu bieten, eine hochwertige Erreichbarkeit aus einem großen Einzugsgebiet zu gewährleisten und zudem kurze Umsteigebeziehungen zwischen den Zügen des Nah- und Fernverkehrs zu ermöglichen.

4. Keine Trasse ohne Mehrwert für die Region – Ausbau kann nur mit den Betroffenen erfolgen

Die aktuelle Diskussion fokussiert sich primär auf die vier vorgelegten Trassenvarianten samt sich daraus ergebender Kombinationsmöglichkeiten. Dabei steht aktuell seitens der Planer eine möglichst kostenoptimale Planung vor einem Interessensausgleich mit den Belangen der künftigen Anlieger der Bahntrasse. Diese unbedingte Kostenfixierung muss – wie auch bereits bei anderen großen Infrastrukturprojekten erfolgt – aufgegeben und der konstruktive Dialog bereits in der jetzigen Planungsphase aufgenommen werden. Dazu gehören unter anderem deutliche längere Tunnelanteile im besiedelten Bereich und das Absehen von großen Talbrückenbauwerken, wie dies zu Beginn des Planungsprozesses angekündigt war. Gleichzeitig kann ein konstruktiver Dialog nur dann erfolgen, wenn bereits gegebene Zusicherungen auch eingehalten werden. Dies betrifft u.a. den barrierefreien Umbau bestehender Bahnhöfe und eine Anpassung des Lärmschutzes an den aktuellen Standard unabhängig von der Trassenentscheidung.

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