Baulücken sollen mit Tinyhäusern gefüllt werden

150 Wohnungen, mal eben so, ohne großen Aufwand. Die Stadt Biberach will so auf simple Art mehr Wohnraum schaffen. Sie hat 150 Baulücken im Stadtgebiet ausgemacht und die Eigentümer angeschrieben. Die sollen, zumindest vorübergehend, für Mini-Häuser, sogenannte Tinyhäuser geeignet sein. Der Vorschlag: Verpachtet das Grundstück mit einem Tinyhaus, vielleicht verbunden mit der Grundstückspflege. 




Klein aber fein 

In den Medien wird im Zusammenhang mit der hohen Nachfrage nach Wohnungen zunehmend von neuen, alternativen Wohnangeboten wie zum Beispiel einem Tinyhaus berichtet. In Veröffentlichungen wird das Tinyhaus als kleines, modular aufgebautes Ein- oder Zweiraumhaus beschrieben, das in Holz oder Stahl vorgefertigt wird und mit wenig Aufwand aufgestellt und versetzt werden kann.

Diese kleinen Wohnmodule, die von Campingplätzen in Europa oder von Wohnparks in den USA bekannt sind (sogenannte „Mobile Homes“), sind geeignet, um preiswert und kurzfristig ein individuelles Wohnangebot für ein oder zwei Personen auf kleinstem Raum zu schaffen. Häufig wird darin auch zeitlich befristet gewohnt. Das Angebot an entsprechenden Modul- oder Tinyhäusern it groß und breit gefächert.

Geeignete Flächen

Die Nutzung dieser Angebote scheitert häufig daran, dass kein geeignetes Grundstück zum Aufstellen eines Modulhauses vorhanden ist. Ein normales Baugrundstück ist zu groß und häufig zu teuer, gewünschte Flächen im Außenbereich dürfen aus baurechtliche Gründen nicht genutzt werden. Eine sinnvolle und interessante Option kann in diesem Zusammenhang die zeitlich befristete Nutzung eine Baulücke oder einer noch nicht genutzten Teilfläche des eigenen Grundstücks sein.

Das Baudezernat hat im Rahmen einer Analyse der Baugrundstücke Biberachs circa 150 Baulücken ausfindig gemacht, die grundsätzlich für eine zeitlich beschränkte Nutzung für ein Mini-Haus geeignet erscheinen. Bei den Grundstücken handelt es sich um private, erschlossene Flächen.

Platz sinnvoll nutzen

Grundstücksbesitzer hätten damit die Möglichkeit, den freien Platz im Namen eines Pachtvertrags für die Aufstellung eines Tinyhauses zur Verfügung zu stellen. Die Eigentümer müssten sich nicht mehr um die Pflege des Grundstücks kümmern und könnten selbst entscheiden, für wie lange sie ihr Grundstück bereitstellen.

Da die angedachten Wohnmodule in der Grundfläche und im Volumen sehr klein sind, dürfen baurechtliche Konflikte nur im Einzelfall auftreten. Ob in diesem Fall von entgegenstehenden baurechtlichen Vorgaben abgewichen werden kann, wird dann zu prüfen sein. Mit Blick auf die hohe Wohnungsanfrage ist diese temporäre Zwischennutzung eine hochinteressante Option.

So soll der Kontakt verlaufen

Es können 50 bis 100 Wohnmodule realisiert werden, selbst wenn sich nur ein Drittel der angeschriebenen Grundstücksbesitzer für einen Pachtvertrag entscheiden.

Interessierte Grundstückseigentümer können sich beim Bauverwaltungsamt der Stadt Biberach beraten lassen. Der Kontakt zwischen möglichen Bau-Interessenten und Grundstückseigentümern soll über ein Onlineportal hergestellt werden. Die notwendige baurechtliche Genehmigung ist von den Eigentümern/Nutzern der Wohnmodule einzuholen.

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