BaWü: FFP2-Maskenpflicht in Bus und Bahn ab 18 Jahren

Ab dem 28.01.2022, also ab heute, müssen laut der aktualisierten Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg alle Fahrgäste auch in Baden-Württemberg in Bus und Bahn eine FFP2-Maske (oder vergleichbar) tragen.




Wichtig dabei für Familien: Diese FFP2-Maskenpflicht gilt im öffentlichen Nah- und Fernverkehr erst ab 18 Jahren. Kinder zwischen einschließlich 6 und 17 Jahren müssen keine FFP2-Maske tragen – hier genügt weiterhin eine medizinische Maske. Das teilt die SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm mit.

Die FFP2-Maskenpflicht gilt außerdem nicht für das ÖPNV-Personal. Für Personal, das sich im Fahrgastbereich aufhält gilt wie bisher – und ähnlich wie im Einzelhandel – eine medizinische Maske als ausreichend. Wenn sich das Personal in abgetrennten Fahrerkabinen/Arbeitsplätzen hinter Schutzscheiben befindet, ist für das Personal keine Maske erforderlich, so die SWU in einer Mitteilung.

Eine Zusammenfassung der neuen Corona-Regeln für Baden-Württemberg finden Sie hier.

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