In Baden-Württemberg sinken die Infektionszahlen stetig. Die grün-schwarze Landesregierung reagiert auf die sinkenden Zahlen mit weitgehenden Lockerungen der Schutzmaßnahmen. Am heutigen Fronleichnam hat das Kabinett den Vorschlägen des zuständigen Gesundheitsministers Manfred Lucha (Grüne) zugestimmt. Hier lest ihr die wichtigsten Änderungen.
Anfang Mai hat die Landesregierung ein dreistufiges Öffnungs- und Lockerungskonzept vorgestellt. Liegt die Inzidenz in einem Landkreis fünf Tage lang unter 100, können am darauffolgenden Tag viele Bereiche, wie die Außengastronomie, Hotels oder Museen, unter Einhaltung bestimmter Test- und Hygieneregeln öffnen. In keinem Kreis liegt die Zahl der Neuansteckungen über diesem Wert.
Deutlich weitergehende Lockerungen gibt es dann in den Öffnungsstufen 2 und 3. Aber zwischen den Stufen müssen bislang stets zwei Wochen vergehen. Das hat das Land nun geändert: Stufe 3 greift sofort, wenn an fünf aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz unter 50 liegt. Das Land zieht außerdem eine neue Stufe ein, die dann greift, wenn der Inzidenzwert fünf Tage lang unter dem Wert 35 liegt. Das betrifft Stand heute (Donnerstag, 3. Juni) 17 Kreise. Die neue Corona-Verordnung soll dann ab Montag, 7. Juni gelten.
Momentan dürfen sich bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wenn die Inzidenz stabil unter 100 liegt. Neu ist, dass sich bei der Stufe 3 bis zu zehn Menschen aus drei Haushalten treffen dürfen. Eigene Kinder bis 14 Jahre zählen hierbei nicht mit, zusätzlich dürfen fünf weitere Kinder aus anderen Haushalten dabei sein.
Weitgehend sind Dank der niedrigen Inzidenzen Restaurants und Gaststätten wieder geöffnet. Doch die Gastronomie besuchen darf bisher nur, wer geimpft, genesen oder getestet ist. Liegt die Inzidenz im Kreis stabil unter 35, braucht es solche Nachweise für die Außengastronomie nicht mehr, außer bei Feiern in Gastro-Betrieben. Außerdem dürfen in Kreisen, die die Öffnungsstufe 3 erreicht haben, die Gastronomiebetriebe bis 1 Uhr öffnen.
Künftig dürfen wieder bis zu 750 Menschen Kultur-, Sport- oder sonstige Veranstaltungen im Freien besuchen, wenn die Inzidenz stabil unter 35 liegt. Bei dieser Inzidenz müssen die Besucher auch keinen negativen Coronatest oder sonstige Nachweise vorlegen.