BaWü: Neue Corona-Verordnung seit heute in Kraft

Seit dem heutigen Freitag, 15. Oktober gilt die neue Corona-Verordnung in Baden-Württemberg. „Wir ermöglichen mehr Eigenverantwortung und Freiheit“, so Gesundheitsminister Manne Lucha. Was sich mit der neuen Verordnung ändert, erfahrt Ihr hier.




Die neue Verordnung in Baden-Württemberg bringt einige Änderungen mit sich. Beschäftigte mit Kundenkontakt müssen sich nunmehr zweimal pro Woche testen. Und alle Anbieter von Dienstleistungen haben die Möglichkeit 2G einzuführen – und können in diesem Fall auf die Maske verzichten. „Mit dem 2G-Optionsmodell ermöglichen wir mehr Freiheiten. Gastronomen, Dienstleister und Kulturveranstalter können individuelle Lösungen finden, die für sie passen. Stück für Stück zieht sich der Staat damit aus den kleinteiligen Regelungen zurück und ermöglicht den Bürgerinnen und Bürgern wieder mehr Eigenverantwortung – das ist ein Zeichen von Normalität, nach der wir uns alle so sehnen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha heute in Stuttgart.

Die Änderungen nach Angaben des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg:

Testpflicht:

2G-Modell: 

 

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